Ab morgen: Zertifikatspflicht in den Spitälern Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen weitet seine Zertifikatspflicht aus. Das teilte er in einer Medienmitteilung mit. So gilt bereits ab morgen für Besucherinnen und Besucher der Spitäler im Kanton eine Covid-Zertifikatspflicht. Nicht immune Mitarbeitende der Privatklinik Belair sowie der Spitäler Schaffhausen werden zudem verpflichtet, an repetitiven Tests teilzunehmen.
Ziel der Ausweitung der Covid-Zertifikats- und Testpflicht sei es, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende der genannten Institutionen zu schützen. Von der neuen Regelung sind das Kantonsspital Schaffhausen und das Psychiatriezentrum Breitenau betroffen. Die Privatklinik Belair hat diese Zertifikatspflicht bereits am Montag, 13. September, eingeführt.
Patientinnen und Patienten sind von der Covid-Zertifikatspflicht ausgenommen, Sie müssten aber ihr schriftliches Terminaufgebot der Spitäler Schaffhausen vorweisen. Besuchspersonen des Kantonsspitals werden darum gebeten, weiter den Haupteingang zu benutzen. Es finden Kontrollen statt. Auch die bisherigen Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die generelle Maskenpflicht an allen Standorten der Spitäler Schaffhausen oder die limitierte Anzahl an Besuchspersonen pro Patientenzimmer im Kantonsspital sind weiterhin gültig.
Die detaillierten Zutrittsregeln für die Standorte der Spitäler Schaffhausen entnehmen Sie der Homepage www.spitaeler-sh.ch/corona
Kinder unter 12 Jahren sind zum Besuch zugelassen, falls sie alternativ
- über einen gültigen, negativen Covid-Test verfügen,
- den Nachweis der Genesung von Covid-19 innerhalb der letzten 6 Monate erbringen
- hospitalisierte enge Familienmitglieder besuchen bzw.
- in besonderen Fällen vom zuständigen ärztlichen Dienst des betreffenden Spitals die Erlaubnis erhalten haben. (rd)