Regierung lehnt Volksinitiative zu Corona-Solidaritätsbeitrag ab

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Der Kanton sagt Nein zur Initiative. Bild: Loris Vetter

Der Schaffhauser Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Corona-Solidaritätsbeitrag von Vermögenden während 5 Jahren» aus. Das teilte er in einer Medienmitteilung mit. 

Die Initiative verlangt, dass für einen Zeitraum von fünf Jahren Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als zwei Millionen Franken zusätzliche Vermögenssteuern bezahlen sollen, indem auf dem Vermögensanteil über zwei Millionen Franken ein Zuschlag von 0.3 Promille erhoben wird. Bei unveränderten Verhältnissen würden sich für den Kanton zusätzliche jährliche Steuereinnahmen von 1.22 Millionen Franken und für die Gemeinden von 1.17 Millionen Franken ergeben. Die Initiative war von Vertretern der SP, der AL und den Grünen initiiert worden. Am 1. Juni würde sie der Staatskanzlei überreicht.

Nach Ansicht der Regierung habe der Kanton aber mit den finanzpolitischen Reserven zur Unterstützung vom wirtschaftlichen und sozialen Massnahmen zur Abfederung der Corona-Krise gut vorgesorgt. Mit diesen Reserven aus den Steuererträgen der Jahre 2019 und 2020 habe der Kanton Schaffhausen in substanziellem Umfang Mittel bereitgestellt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auffangen zu können. Zudem leiste der Bund finanzielle Unterstützung. Zwar seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren noch unklar, und es sei auch noch offen, in welchem Umfang finanzielle Mittel benötigt werden würden. «Fest steht aber, dass sich aktuell kein Bedarf für zusätzliche Mittel abzeichnet», so der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung.

Zudem sei es vollkommen ungewiss, inwieweit die zusätzlichen Steuergelder im Sinne der Initiative eingesetzt würden: Denn aufgrund des Verbots der Zweckbindung von Hauptsteuern würden die zusätzlichen Steuereinnahmen, welche sich bei Annahme der Initiative ergeben, in die allgemeine Staatskasse beziehungsweise Gemeindekasse fliessen.

Auch sei die Vermögenssteuerbelastung im Kanton Schaffhausen im Vergleich mit anderen Kantonen vergleichsweise hoch. Dies gelte insbesondere für hohe steuerbare Vermögen. «Bei einer Annahme der Initiative würde der Kanton Schaffhausen seine Position im Steuerranking verschlechtern», fürchtet der Regierungsrat. «Die Folge könnte sein, dass das Steuersubstrat gar abnimmt.»

Zudem stünde die Volksinitiative im Konflikt mit der vom Kantonsrat am 13. September dieses Jahres beschlossenen, der Volksabstimmung unterliegenden, Teilrevision des Steuergesetzes in Sachen steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen, weil mit dem vorliegenden Initiativtext die Anpassung bei der Vermögensbesteuerung wieder rückgängig gemacht würde. (rd)

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