Deutschland verschärft Einreiseregeln: Das gilt ab 1. August

Ralph Denzel | 
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Ab dem 1. August kommen neue Regelungen bei der Einreise nach Deutschland. Bild: Melanie Duchene

Die Bundesrepublik Deutschland wird ab dem 1. August neue Einreiseregeln geltend machen. Das geht aus einem Regierungspapier vor, welches die «Bild»-Zeitung veröffentlicht hat. 

Für wen gelten die neuen Bestimmungen?

Die neuen Bestimmungen sollen für jede/n Einreisende/e gelten, der die Grenze der Bundesrepublik Deutschland übertritt. Jeder Einreisende muss auf Anforderung gegenüber der zuständigen Behörde bzw. der Bundespolizei einen entsprechenden Nachweis präsentieren können. Das bedeutet einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder den Nachweis einer Genesung. Zuvor galt dies nur, wenn man über den Luftweg nach Deutschland eingereist ist. Diese Abstufung fällt jetzt weg. 

Weitere Regeln gelten für Personen, die aus einem sogenannten Hochrisiko- oder einem Virusvariantengebiet kommen: Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem so eingestuften Gebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, vor der Einreise der zuständigen Behörde seine persönlichen Daten über das Einreiseportal des Bundes mitzuteilen. Zudem muss ein negative PCR-Test vorgewiesen werden. Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend. 

Die Bestimmungen gelten für alle Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.

Welche Länder gelten in Deutschland als Hochrisiko- und Virusvariantengebiete?

Hochrisikogebiete sind laut dem deutschen Infektionsschutzgesetz Gebiete, in denen eine sehr hohe 14-Tage-Inzidenz herrscht und wo «ein erhöhtes Risiko» für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.

Virusvariantengebiete sind Gebiete, in denen eine in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus mit besorgniserregenden Eigenschaften auftritt. Zudem muss es Anhaltspunkte geben, dass die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe «keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen», oder die Variante «andere ähnlich schwerwiegende, besorgniserregende Eigenschaften aufweist, insbesondere, weil sie schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursacht». 

Eine Übersicht über Risiko- und Virusvariantengebiete finden Sie hier.

Kann ich noch durch Deutschland fahren, um schnellstmöglich zu meinem Ziel zu kommen?

Ja, das ist möglich. Laut der Verordnung sind Personen ausgenommen, die «zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen».

 

Brauche in einen Nachweis, wenn in Deutschland einkaufen gehen will?

Nein. Wenn man für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen will, entfällt die Nachweispflicht. 

Das gilt nicht, wenn man zehn Tage vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet war.

Kann ich meine Verwandten/meinen Partner in Deutschland ohne Nachweis besuchen?

Bedingt. Ohne Nachweis ist es möglich, wenn: 

  • man einen Verwandten ersten Grades 
  • den Ehepartner, der nicht dem gleichen Hausstand wohnt, 
  • der/die Lebensgefährten/in,
  • oder seine Kinder 

besuchen will. 
 

Darf ich zu meinem Arzt in Deutschland?

Ja, das ist möglich. Die Regeln gelten nicht, wenn man eine «dringende medizinische Behandlung» in Deutschland hat. 
 

Wird es jetzt Schlangen am Zoll geben? 

Wohl eher nicht. Geplant sind Stichprobenkontrollen. Wer mit dem Zug nach Deutschland einreist, kann allerdings bereits auf der Fahrt kontrolliert werden und muss auf Verlangen einen Nachweis erbringen können. Beim Flugverkehr bleibt alles beim Alten.
 

Ich bin in der Schweiz zweimal geimpft worden. Was muss ich beachten?

Während man in der Schweiz bereits am Tag der 2. Impfung als «vollständig geimpft» gilt, müssen in der Bundesrepublik 14 Tage nach der zweiten Impfung vergehen. Erst dann ist der Nachweis gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt man als «ungeimpft» und muss also einen Genesenen- oder Getestennachweis erbringen. 
 

Ich war in einem Hochrisiko-/Virusvariantengebiet und habe keine Impfung bzw. keinen Genesenennachweis. Was muss ich beachten? 

Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen abzusondern. 

Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und einen Test, einen Genesennachweis oder einen vollständige Impfung vorweise kann, ist von dieser Regel befreit. Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, braucht einen Test, egal ob genesen oder geimpft.
 

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