Zwei weitere Personengruppen können sich impfen lassen

Ab heute werden zwei weitere Personengruppen im Kanton Schaffhausen geimpft: Wie das Gesundheitsamt in einer Medienmitteilung schreibt, werden ab sofort alle Schaffhauserinnen und Schaffhauser ab einem Alter von 16 Jahren, die engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben, sowie Menschen, welche in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder leben, gegen Covid-19 geimpft.
Zuvor waren Personen ab einem Alter von 75 Jahren, Hochrisikopatienten, Personen ab einem Alter von 65 Jahren, unabhängig von allfälligen Vorerkrankungen, chronisch kranke Personen ab einem Alter von 16 Jahren und das Personen aus dem Gesundheitsbereich geimpft worden bzw. sollen bis zum 22. April einen Termin erhalten. Sollten sich Menschen aus diesen Personengruppen nachträglich für eine Covid-19 Impfung entscheiden, können sie sich weiterhin für eine Covid-19 Impfung auf der kantonalen Webseite registrieren. Diese Personengruppen erhalten auch zukünftig prioritär einen Impftermin im Kantonalen Impfzentrum (KIZ).
Der Kanton gehe davon aus, dass zeitnah weitere Personengruppen im Kanton Schaffhausen geimpft werden können. Es sei aus organisatorischen Gründen aber wichtig, dass sich alle impfwilligen Schaffhauserinnen und Schaffhauser frühzeitig für eine Covid-19 Impfung registrieren. Um die Bevölkerung möglichst einfach und verständlich über den Impfprozess zu informieren, ist auf der kantonalen Webseite unter www.sh.ch/corona in der Rubrik Aktuelles zur Covid-19 Impfung eine Tabelle mit Begriffserklärungen ersichtlich, in welcher aufgezeigt wird, welche Personengruppe im Kanton Schaffhausen aktuell geimpft wird und welche weiterhin prioritär Impftermine erhalten. (rd)