Stadtrat darf definitiv Sonderbeiträge für Musikunterricht sprechen

Schaffhauser Nachrichten | 
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Die Vorlage zur zusätzliche Sonderbeiträge für den Musikunterricht wurde im Grossen Stadtrat mit 27 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Symbolbild: Pixabay

Per 1. August darf der Schaffhauser Stadtrat zusätzliche Sonderbeiträge für den Musikunterricht von Kindern aus einkommensschwachen Familien sprechen. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen, teilte die Stadt Schaffhausen am Dienstagvormittag mit.

Die Vorlage wurde am 8. September 2020 an den Grossen Stadtrat überwiesen. Das Parlament hat sie am 23. Februar 2021 mit 27 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Die Ermässigungen für Musikunterricht liegen gemäss Verordnung zwischen 10 Prozent (jährliches steuerbares Einkommen: 55'001 bis 60'000 Franken) und 60 Prozent (bis 35'000 Franken). Keine Vergünstigungen gibt es für Eltern, die jährlich mehr als 60'000 Franken Einkommen versteuern. Für die Umsetzung der Verordnung geht der Stadtrat von einem jährlichen Aufwand von rund 60'000 Franken aus. (bic)

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