Vogelgrippe: Weitere Massnahmen für den Kanton Schaffhausen

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Am 20. Januar wurde der zweite Fall einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus in der Nähe vom Kanton Schaffhausen bekannt. Dabei erkrankte eine Krähe in Radolfzell. Symbolbild: Pixabay

Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Dies ist nun schon der zweite Fall von Vogelgrippe nahe der Schweizer Grenze. Der erste Fall wurde Ende Dezember in Konstanz nachgewiesen. Nun wird das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aktiv: Zusammen mit den kantonalen Behörden werden weitere Massnahmen angeordnet, teilt das BLV am Freitag mit. Diese sollen verhindern, dass das Virus in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird.

Rund um den Bodensee und am Rhein entlang werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Geflügelhalter sind angehalten, die entsprechenden Massnahmen zu beachten.

In den Kontrollgebieten gelten folgende Massnahmen:

  • Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt und Überkleidung angezogen werden. Zudem sollten Hände regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sofort bei den kantonalen Behörden gemeldet.

Diese Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. März 2021 und ausschliesslich für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins. Wie das Schaffhauser Veterinäramt mitteilt, gehört der Kanton Schaffhausen inklusive der Gemeinde Büsingen, aber mit Ausnahme der Gemeinden Buchberg und Rüdlingen, zum Kontrollgebiet, das von den neuen Vorschriften betroffen ist. Alle Geflügelhalterinnen und -halter im Kanton sollen in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben des Veterinäramts erhalten.

Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund soll der Schaffhauser Polizei gemeldet werden, schreibt das Veterinäramt. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gebe es allerdings keine Hinweise.

Schweizweite Ausbreitung unwahrscheinlich

Wie das BLV schreibt, gehe man nicht davon aus, dass sich das Virus in der Schweiz ausbreiten wird. Die Wildwasservögel, die in der Schweiz überwintern, befinden sich nicht mehr auf dem Weg in den Süden. Sie sind in ihren Winterquartieren angekommen und bleiben stationär. (bic)

Audio
Peter Uehlinger, Schaffhauser Kantonstierarzt, spricht über die aktuelle Situation.
Radio Munot

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