Schaffhausen vom Verbot nicht betroffen

In der Region werden zurzeit keine lebende Küken geschreddert. Das Verbot, welches die Schweiz ab dem nächsten Jahr einführt, wird vom Kantonstierarzt aber begrüsst.
Das Schreddern lebender Küken ist ab dem nächsten Jahr in der Schweiz verboten. Das entschied der Bundesrat gestern. Den Kanton Schaffhausen, das Zürcher Weinland oder den Kanton Thurgau betrifft diese Anpassung der Tierschutzverordnung nicht, da dort keine Küken in Brütereien getötet werden. Der Schaffhauser Kantonstierarzt Peter Ühlinger reagierte positiv über den Entscheid des Bundesrats. Die männlichen Tiere werden geschreddert, weil sie keine Eier legen können und wirtschaftlich nicht den gleichen Ertrag erbringen wie Hühner. Die entsprechende Anpassung der Tierschutzverordnung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.