Keine festen Mindestquoten für das Abstimmungsbüchlein

Urs Tanner (SP) forderte, dass festgelegt wird, ab wann eine Minderheit im Parlament ihren Platz im Abstimmungsbüchlein erhalten soll. Das Anliegen fand keine Mehrheit.
Im Mai 2018 hatte Grossstadtrat Urs Tanner ein Verfahrenspostulat zum Thema Abstimmungsunterlagen eingereicht. Damals stand auf städtischer wie kantonaler Ebene die Abstimmung über die Zusammenführung der Busbetriebe VBSH und RVSH an. Eine Woche zuvor waren Beschwerden gegen die Texte zu diesen Abstimmungen eingereicht worden.
Urs Tanner schlug insbesondere vor, dass wesentliche Minderheiten im Rat – er nannte im Postulat neun Mitglieder – Anspruch haben, ihre Auffassung auf maximal einer Seite in den Abstimmungsunterlagen darzulegen. Auch Urheberkomitees von Volksinitiativen und Referenden sollten so behandelt werden. Im Grossen Stadtrat zeigte sich Tanner gestern Abend bereit, über die Definition der wesentlichen Minderheit zu sprechen – so könne dieser Grenzwert auch auf sechs Mitglieder gesenkt werden. Letztlich wurde hier aber keine grosse Diskussion geführt.
Denn das Büro des Grossen Stadtrats hatte Anfang Dezember bereits neue Richtlinien zur Erstellung der Abstimmungsmagazine verabschiedet. Dabei wurde insbesondere die zeitlichen Abläufe besser strukturiert. Auf eine feste Quote bezüglich der Minderheitsmeinungen verzichtete das Büro aber und empfahl das Postulat zur Ablehnung.
Tanner unterstützte gestern zwar die Bemühungen des Ratsbüros. Dies reiche jedoch nicht aus. «Die Konkretisierung ist mir wichtig», sagte er.
Sowohl die SVP- wie auch die FDP-Fraktion äusserten sich kritisch gegenüber dem Postulat. «Es schiesst über das Ziel hinaus», sagte Diego Faccani (FDP). Auch von der Mitte erhielt Tanner keine Unterstützung. «Das Verfahrenspostulat ist gut gemeint, aber zu wenig durchdacht», bemängelte Rainer Schmidig (EVP). So wurde der Vorstoss letztlich mit 20 zu 11 Stimmen abgelehnt.