Einsprache zu Abstimmungsbericht abgewiesen

Die Zürcher Kantonsregierung weist eine Einsprache zum Bericht zur Volksabstimmung über die Pistenverlängerung am Flughafen Zürich ab. Die Einsprache wurde vom Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» eingelegt. Wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt, liege keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit vor. Als Grund für die Einsprache hat das Komitee angegeben, dass die Staatskanzlei die Stellungnahme des Komitees zur Abstimmung gekürzt habe. Laut Kanton ging es konkret um Grafiken, die das Komitee eingereicht habe und nicht den Anforderungen der Staatskanzlei bezüglich Sachlichkeit und Verständlichkeit entsprochen hätten. Da mit dem Referendumskomitee keine Einigung gefunden werden konnte, habe die Staatskanzlei die betroffenen Grafiken aus der Stellungnahme weggelassen.