Nachbar raucht und kifft auf dem Balkon: Das können Sie tun – beim Vermieter und in bestimmten Fällen sogar bei der Polizei

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Ein Mann raucht auf seinem Balkon eine Zigarette. Bild: Key (Aufnahme aus 2011)

Wir (Familie mit zwei kleinen Kindern) wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Unser Nachbar raucht und kifft regelmässig auf dem Balkon seiner Mietwohnung. Wir können nicht mehr wie gewohnt lüften. Unser Vermieter hat den Nachbarn bereits abgemahnt, jedoch ohne Erfolg. Was für Möglichkeiten haben wir? Und können wir eine Mietzinsreduktion verlangen? 

von Patricia Frischkopf*

Grundsätzlich gilt, dass Mieterinnen und Mieter das Recht haben, ihren Balkon nach den eigenen Vorstellungen zu nutzen. Dazu gehört auch das Rauchen. Denn grundsätzlich ist das Rauchen in Mietwohnungen erlaubt. Ein Verbot im Mietvertrag wäre rechtlich nicht verbindlich.

Ihr Nachbar ist allerdings gemäss Obligationenrecht verpflichtet, auf Sie und die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Es darf also erwartet werden, dass er sich beim Rauchen auf dem Balkon einer gewissen Zurückhaltung befleissigt. Diese Rücksichtnahmepflicht wäre etwa bei einem gleichsam auf dem Balkon lebenden Kettenraucher verletzt, wenn dadurch Nachbarn ihre Fenster während längerer Zeit nicht mehr öffnen können.

Gespräch mit Nachbarn suchen

Wenn die Geruchsimmissionen übermässig sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Erfahrungsgemäss hilft es bereits, auf das Problem hinzuweisen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. So können beispielsweise rauchfreie Zeiten vereinbart werden.

Weiter kann es hilfreich sein, sich mit anderen Nachbarn auszutauschen und zu solidarisieren. Sind mehrere Parteien betroffen, bietet sich ein gemeinsames Vorgehen an. Die Wirkung ist ungleich stärker, wenn Sie sich zusammen mit weiteren betroffenen Personen an den rauchenden Nachbarn wenden.

Sollte das Gespräch mit dem Nachbarn fruchtlos bleiben, sollten Sie – am besten mit Unterstützung von anderen betroffenen Mietparteien – erneut an Ihren Vermieter gelangen und ihn über die anhaltende Belästigung sowie die bisherigen Massnahmen informieren. Der Mieterverband empfiehlt hierbei, per Einschreiben eine Mietzinsreduktion geltend zu machen. Dazu müssten Sie jedoch, was in der Praxis schwerlich möglich ist, beweisen können, dass die Rauchbelastung punkto Intensität und Häufigkeit tatsächlich übermässig und auch für die übrigen Hausbewohner unzumutbar ist.

Kiffen auf dem Balkon nicht erlaubt

Ist die Rauchbelästigung eindeutig auf bauliche Mängel wie etwa undichte Fenster oder Türen zurückzuführen, können Sie von Ihrem Vermieter grundsätzlich eine Behebung derselben einfordern. In extremen Fällen kann der Vermieter eine Kündigung in Erwägung ziehen – insbesondere, wenn der Mieter gegen die Hausordnung verstösst oder andere Mieter auf Dauer rücksichtslos belästigt.

Anders sieht die Sachlage beim Rauchen von Cannabis aus. Da der Konsum von Marihuana in der Schweiz strafbar ist, muss dies von Ihnen nicht geduldet werden. Wenn Ihr Nachbar trotz Abmahnung durch den Vermieter weiterhin auf dem Balkon kifft, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Zudem stünde Ihnen in diesem Fall die Möglichkeit offen, die Polizei zu informieren, um Abhilfe zu schaffen.

*MLaw, Rechtsanwältin, Advokatur Frischkopf & Loop, Sursee; www.frischkopf.ch

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