40 Prozent der Tattoofarben im Kanton Thurgau nicht für Tattoos geeignet

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Eine Gesundheitheitsgefährdung konnte vom Kantonalem Laboratorium Thurgau nicht ausgeschlossen werden. Symbolbild: PIxabay

Ein Tattoo ist meistens eine Investition fürs Leben. Daher ist es wichtig, dass dort alles richtig läuft. Im Kanton Thurgau kam es jetzt jedoch zu einigen Unregelmässigkeiten: Wie das Kantonale Laboratorium Thurgau in einer Medienmitteilung schreibt, habe man stichprobenartig 19 in Tattoostudios verwendete Tattoofarben auf deren Qualität geprüft. Das Ergebnis zeigte, dass drei Viertel der untersuchten Tattoofarben nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente enthielten. Zudem wurden rund 40 Prozent der getesteten Farben von den Importeuren ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignete Künstlerfarben deklariert. «Der Einsatz von Künstlerfarben als Tattoofarben ist leichtfertig und entspricht weder einer verantwortungsvollen Berufsethik noch den berechtigten Erwartungen der Kundinnen und Kunden», heisst es in der Medienmitteilung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheit der Tätowierten dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Hersteller, Importeure und Tätowierer in der Pflicht

«Eine derart hohe Beanstandungsquote in Tattoostudios wegen ungeeigneter Tattoofarben ist nicht akzeptabel», so das Kantonale Laboratorium Thurgau. Hersteller, Importeure und Tätowierer müssten ihre Selbstkontrolle zum Schutze der Tätowierten eigenverantwortlich fachgerecht und wirksamer umsetzen. Tätowierer müssten sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Tattoofarben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, damit die Gesundheit der Tätowierten nicht gefährdet wird.

Die Lieferanten oder die Verwender seien in der Pflicht die Tattoofarben zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und die Ware nur aus seriösen Kanälen zu beschaffen.

Den betroffenen Tätowierern wurde die Verwendung der nicht legalen Tattoofarben verboten und sie müssen Massnahmen zur Verbesserung der Selbstkontrolle umsetzen. (rd)

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