Was hat eine Moschee mit dem Baurecht zu tun?

Zeno Geisseler Zeno Geisseler | 
Noch keine Kommentare
Zeno Geisseler von den Schaffhauser Nachrichten
Zeno Geisseler. Bild: Selwyn Hoffmann

Zeno Geisseler über eine extreme Petition als falsches Mittel.

Über 12 000 Unterschriften oder ­besser: E-Mail-Absender, sind gestern der Stadt Schaffhausen übergeben worden. Sie stammen aus einer Onlinepetition, welche sich gegen den Bau einer Moschee in Schaffhausen richtet. Baureferentin Katrin Bernath wird darin aufgefordert, die Baubewilligung zurückzuziehen. Von der Türkei finanzierte Imame würden antiwestliche Werte predigen, die ­Moschee könne zum Anziehungspunkt für Islamisten werden.

Für Extremismus ist der Staatsanwalt zuständig, nicht das Baureferat.

Schon klar, wir wollen keine Hetzpredigten und keine Versammlungsstätte für Extremisten. Aber all das kann diese Petition auch nicht ändern. Die Baureferentin ist für Stras­sen und Gebäude zuständig, nicht für religiösen Radikalismus. Wenn in einer Moschee zu Gewalt aufgerufen werden sollte und zum Kampf gegen Andersgläubige, dann ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn die Finanzquellen undurchsichtig sind, dann kommt das Geldwäscherei­gesetz zum Zuge.

Die Petition ist genau das, was sie den Moscheeinitianten ankreidet, nämlich extrem: Sie ruft zum Gesetzesbruch und zur staatlichen Willkür auf. Aufgrund irgendwelcher Unterschriften, die nicht einmal verifiziert sind, soll die Stadt einen Entscheid zurücknehmen? So funktioniert der Rechtsstaat nicht. Der Bau der Moschee war ausgeschrieben worden, ­direkt Betroffene hätten eine Einsprache deponieren können. Die Petition gehört also abgelehnt. Was aber nicht heisst, dass damit auch die Bedenken über den Einfluss des radikalen Islam vom Tisch gewischt werden sollen.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren