Aufforderung zum Kantonswechsel


Kantonale Volksabstimmung: Die Parole zur Initiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre»
Die Schaffhauser SP und die Juso gehen mit einer Initiative auf Unternehmer los, die in ihren Augen völlig zu Unrecht steuerlich bevorzugt werden. Ein Ja zu dieser Vorlage würde allerdings niemandem etwas nützen.
Wer in seinem Depot Aktien hält, hofft, dass diese eine möglichst hohe Dividende abwerfen. Doch nicht nur die Aktionäre können sich über die Ausschüttung freuen, sondern auch der Staat: Dividenden werden zum Einkommen dazugezählt und müssen versteuert werden, so wie alle anderen Einkünfte auch.
Diese Regel gilt allerdings nicht in gleichem Ausmass für alle. Wer mindestens zehn Prozent einer Gesellschaft besitzt, erhält einen Rabatt. Er oder sie muss die Erträge nur zum halben Satz versteuern. Das ist der Schaffhauser SP und der Juso ein Dorn im Auge. Sie haben die Initiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» eingereicht, welche diese Sonderregelung auf kantonaler Ebene wieder abschaffen will. Jeder, ob Kleinaktionär oder namhafter Mitbesitzer eines Unternehmens, soll seine Einkünfte genau gleich besteuern müssen, nämlich zum vollen Tarif. Alles andere, argumentiert die SP, sei ungerecht und sogar illegal, denn die Bundesverfassung verlange die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.
Der Steuerrabatt sei zudem auch schädlich für die Sozialversicherungen, denn er sei ein Anreiz, dass Unternehmer sich statt eines AHV-pflichtigen Lohnes lieber eine höhere Dividende auszahlten. Nicht zuletzt beschere die Ausnahme dem Kanton und den Gemeinden jährliche Einnahmeausfälle von mindestens sechs Millionen Franken.
Das Schweizervolk hat der heutigen Regelung ausdrücklich zugestimmt
Es ist unbestritten, dass ein Steuersystem gerecht sein muss. Doch was ist gerecht? Heute ist es so, dass der Staat bei den Unternehmensgewinnen gleich doppelt zulangt: Einmal beim Unternehmen selbst, es muss eine Gewinnsteuer entrichten, und ein weiteres Mal, wenn der Gewinn an die Eigner ausbezahlt wird. Diese müssen ihre Erträge als Einkünfte versteuern. Für Kleinaktionäre ist diese Doppelbelastung höchstens ein Ärgernis, aber für Firmenbesitzer, etwa eines KMU, ist sie ein Problem. Bund und Kantone haben dies erkannt und mildern deshalb die Last. Das Volk hat diese Regelung in einer nationalen Abstimmung im Jahr 2008 übrigens ausdrücklich gebilligt.
Ein Ja zur SP-Vorlage wäre beste Standortwerbung – für andere Kantone
Nun soll Schaffhausen diese Regelung wieder streichen. Als einziger Kanton. Die Redaktion der «Schaffhauser Nachrichten» ist nach kurzer Diskussion zum Schluss gelangt, dass dies kein guter Schritt wäre. Würde der Kanton Schaffhausen den Rabatt aufgeben, wäre es für die betroffenen Unternehmer nämlich ganz einfach, die Steuererhöhung zu umgehen: Sie könnten erstens weniger Gewinne ausschütten, die Erträge also in der Firma behalten. Das wäre volkswirtschaftlich unklug, weil die Gelder nicht unbedingt dort eingesetzt würden, wo es am sinnvollsten ist.
Die Firmenbesitzer, und das wäre für den Kanton und die Gemeinden besonders verheerend, könnten aber auch aus Schaffhausen wegziehen, etwa in den Kanton Zürich oder in den Thurgau. Dort würden sie den Rabatt weiterhin erhalten. Ein Ja zur SP-Initiative wäre also beste Standortwerbung im interkantonalen Steuerwettbewerb, aber für die anderen Kantone, nicht für Schaffhausen. Weder für alteingesessene noch für neue Unternehmer wäre unser Kanton noch sonderlich attraktiv. Damit ist auch klar, dass die Steuereinnahmen bei einem Ja nicht zwingend steigen würden, wie das die SP suggeriert. Sie könnten auch sinken.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die SN-Redaktion ein Nein zur Initiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre».
Argumente Pro
- Gleiche Regel für alle: Alle Aktionäre, ob klein oder gross, würden bei einem Ja genau gleich besteuert.
- Mehr Geld für die AHV: Erträge würden eher als AHV-pflichtiger Lohn ausgeschüttet statt als Dividende.
Argumente Kontra
- Umgehung leicht: Mit einem Umzug in einen Nachbarkanton könnten die Unternehmer der Steuererhöhung einfach entgehen.
- Tiefere Einnahmen: Wenn viele Unternehmer wegziehen, sinken die Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden.