Nicht auf diese Weise oder allenfalls nicht an diesem Ort

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Zum Projekt Alterswohnungen Fridau in Stein am Rhein

Die Gemeinde Stein am Rhein liegt in einem BLN-Gebiet. Was ist die Bedeutung des BLN-Gebietes?: Es sind Landschaften und Naturdenkmäler von ­nationaler Bedeutung (BLN), die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Das BLN hat zum Ziel, die landschaft­liche Vielfalt der Schweiz zu erhalten. BLN-Gebiete sind die landschaftlichen Kronjuwelen der Schweiz. Deshalb garantiert ihnen das Bundesrecht «in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung» und die «grösstmögliche Schonung». Der Schutz der BLN-Gebiete bedeutet nicht, dass überhaupt nichts gemacht werden darf. Die Eingriffe und Tätig­keiten in den BLN-Landschaften müssen jedoch die jeweiligen Schutzziele des Gebietes respektieren. Dies wird auch in der Regel von der Bau- und Nutzungsordnung ­getragen.

Nun darf gefragt werden, ob zwei viereckige Wohnblöcke mit einer Höhe von 14,80 Metern (W3/W4) besonders sorgfältig in die bestehende Um­gebung im Bereich der Rietstrasse/­Fridau/Stadtpark in Stein am Rhein (Wohnzone W2 respektive 11,80 Meter Höhe, praktische Umsetzung W1 ­respektive 8,30 Meter Höhe) eingeplant wurden. Mit diesen Bauten, die 6,50 Meter höher werden als die Ein­familienhäuser in der Umgebung, zerstört man die idyllische Wahrnehmung respektive den Blick auf Stein am Rhein und dessen Umgebung am Übergang vom Untersee zum Rhein. Da­neben öffnete man Tür und Tor für ­weitere Wohnsilos in derselben Höhe, sodass diese um das historische Städtli Stein am Rhein gebaut werden könnten. Oder warum sollten zukünftig keine weiteren Wohnblocks (W4) um das Städtli gebaut werden?

Ich bin der Überzeugung, dass das Projekt Alterswohnungen Fridau in dieser Umsetzung sicher nicht «sorgfältig» in die Zone für öffentliche Bauten einpasst ist. Die Umsetzung dieses Projekts mit einer Bauhöhe von circa 14,80 Metern in der Fridau ist gemäss den Aspekten des BLN nicht wohldurchdacht und sorgfältig in die Umgebung eingepasst. Das Projekt Alterswohnungen ist richtig, aber nicht auf diese Weise oder allenfalls nicht an diesem Ort!

Rolf Oster, Stein am Rhein

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