Willi Josel Do 19.01.2023 - 18:08

Selbstverständlich ist das Fahren mit vereisten Scheiben eine grosse Gefahr für andere Strassenbenützer. Dass dabei alle Scheiben enteist werden müssen ist auch zu akzeptieren. Wenn allerdings verlangt wird, dass sowohl Dach und Motorhaube vom Eis befreit werden müssen, halte ich dies für abwegig und lebensfremd . Mir müsste die Verkehrsstaatsanwaltschaft nämlich ZEIGEN wie man dies beispielsweise bei 3 Grad minus bewerkstelligen kann.
In Artikel 57/2 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) wird aufgeführt welche Einrichtungen (z. B. Lichter, Rückstrahler usw.) gereinigt werden müssen. Das Befreien von Eis zähle ich hier dazu. Dass aber Dach und Motorhaube auch enteist werden müssen steht dort auch nicht ansatzweise drin. Ich würde mich daher freuen wenn man mir einen Bundesgerichtentscheid zeigt, der auch dies verlangt.

Willi Josel, Löwensteinstrasse 21, 8212 Neuhausen am Rheinfall.

ps: ich bin auch telefonisch erreichbar...

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