Unia muss bei GAV für Gartenbauer mitreden können

Das Obergericht Schaffhausen hat bestätigt, dass die Gewerkschaft Unia vollwertige Vertragspartnerin im Schaffhauser Gartenbau-GAV sein muss.
Die Gewerkschaft Unia muss bei den Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Gartenbauer miteinbezogen werden. Das hat das Schaffhauser Obergericht entschieden, teilt Unia mit. Über einen GAV für Gartenbauer wurde lange diskutiert. Schlussendlich haben die zwei Verbände Jardin Suisse und Grüne Berufe Schweiz einen Vertrag ausgehandelt. Vor einem Jahr wurde er von der Schaffhauser Regierung bewilligt, allerdings mit der Auflage, dass auch die Gewerkschaft Unia miteinbezogen wird. Jardin Suisse akzeptierte diese Auflage nicht und reichte Beschwerde beim Obergericht ein. Dieses hat nun aber entschieden, dass die Unia in die Vertragsverhandlungen eingeschlossen werden muss.