Aktenführung und Archivierung sollen gesetzlich verankert werden

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Das Reglement ist veraltet. Auch die Gemeinden müssen sich dem digitalen Zeitalter anpassen. Symbolbild: Pixabay

Der Kanton Thurgau hat kein Archivgesetz. Nur ein Reglement aus dem Jahr 1948. Das soll sich nun nach der Modernisierung des Staatsarchives ändern.

Im Kanton Thurgau könnte es in Zukunft ein Gesetz zur Aktenführung und der Archivierung geben. Eine Botschaft und ein erster Entwurf hat der Thurgauer Regierungsrat dem Grossen Rat vorgelegt. Bis heute gibt es im Kanton Thurgau kein Archivgesetz. Die Grundlage für die Archivierung bildet noch immer ein Reglement über das Staatsarchiv und eine Verordnung über die Gemeindearchive aus dem Jahr 1948. Nach der Modernisierung des Staatsarchivs sollen sich nun auch Kantone und Gemeinden den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen.

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