Thurgau legt neue Elternbeiträge fest

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Schulreisen und andere Pflichtveranstaltungen der Schule dürfen die Eltern im Thurgau nur noch höchstens 22 Franken pro Tag kosten. Bild: Key

Der Kanton Thurgau beruft sich auf ein 2017 gefälltes Urteil des Bundesgerichts und senkt die Beiträge, welche Eltern für schulische Veranstaltungen bezahlen müssen.

Die Thurgauer Regierung hat die Elternbeiträge in der Volksschulverordnung neu geregelt. Schulgemeinden dürfen künftig nur noch einen Beitrag von maximal 22 Franken pro Tag für Pflichtveranstaltungen verlangen, teilt die Regierung mit. Diese Regelung wird nun eingeführt, da das Bundesgericht die Bestimmungen zu den finanziellen Beiträgen der Eltern 2017 aufgehoben hatte. Die neuen Bestimmungen in der Volksschulverordnung treten per 1. August in Kraft.

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