Neues Erbrecht bedingt Überprüfung von bestehenden Testamenten

Der neu geltende Pflichtteil im Erbrecht hält Unternehmen aus der Branche auf Trab. Wie Kathleen Leu von der Heresta GmbH Schaffhausen gegenüber Radio Munot sagt, überprüft das Unternehmen nach wie vor zahlreiche Testamente in ihrer Auslegung. Leu legt Personen deshalb ans Herz, wegen der Änderung das bestehende Testament zu überprüfen oder sich zu überlegen, ob sie eines machen wollen.
Seit dem 1. Januar haben Eltern keinen Anspruch auf einen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil der hinterbliebenen Kinder hat sich von Dreiviertel auf eine Hälfte reduziert. Für Ehepartner bleibt der Anteil unverändert bei der Hälfte. Die Pflichtteile beziehen sich jeweils auf den gesetzlichen Anspruch, welche die Hinterbliebenen gemäss Erbrecht haben.