Diese Anpassungen hat der Bundesrat beschlossen

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Covid-19-Test für asymptomatische Personen sollen laut dem Bundesrat ab dem 1. Oktober nicht mehr durch den Bund finanziert werden. Bild: LV

Der Bundesrat hat sich heute Mittwoch getroffen und über die Corona-Massnahmen diskutiert. Das Wichtigste dazu lesen Sie hier:

Schutzmassnahmen werden aufrecht erhalten

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 beschlossen, die noch geltenden Massnahmen beizubehalten. Gemäss Mitteilung werden diese Massnahmen künftig zum Schutz von Krankenhauseinrichtungen und nicht mehr zum Schutz der ungeimpften Bevölkerung eingesetzt. Um zur Normalität zurückzukehren, sei ein massiver Anstieg der Zahl der Geimpften erforderlich. Die derzeitige Screening-Strategie, die einen Eckpfeiler im Kampf gegen die Pandemie darstelle, müsse fortgesetzt werden. Ab dem 1. Oktober wird das Screening für asymptomatische Personen jedoch nicht mehr kostenlos sein, steht es in der Mitteilung weiter. Der Bundesrat ist in der Vernehmlassung zu diesen Änderungen und wird am 25. August 2021 darüber entscheiden.

Fast die Hälfte der Bevölkerung geimpft

Derzeit ist fast die Hälfte der Schweizer Bevölkerung vollständig geimpft. Seit dem 11. Juli ist die Zahl der Erstimpfungen jedoch kaum noch gestiegen, obwohl die Kantone über ausreichende Kapazitäten verfügen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass alle, die sich impfen lassen wollten, dies auch tun konnten. Gemäss ihrem Drei-Phasen-Modell (Schutz, Stabilisierung, Normalisierung) hat sie daher beschlossen, zur Normalisierungsphase überzugehen, die beginnt, wenn alle Personen, die sich impfen lassen wollen, die Möglichkeit dazu hatten.

Lage wird laufend beobachtet

Aufgrund der unsicheren Entwicklung der epidemiologischen Situation (negative Dynamik, Rückkehr aus den Ferien, Delta-Variante) und weil eine Überlastung der Spitalstrukturen nicht ausgeschlossen werden kann, beschloss der Bundesrat, das begrenzte und gut akzeptierte System der verbleibenden Massnahmen beizubehalten (Beispielsweise Masken in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bescheinigungen für Grossveranstaltungen und Diskotheken). Er wird die Situation neu bewerten und die Massnahmen möglicherweise auf seiner Sitzung am 1. September 2021 anpassen, wenn die Folgen der Rückkehr aus den Ferien deutlicher zu erkennen sind.

Nicht der Schutz der Ungeimpften im Zentrum

Für den Bundesrat steht nun der Schutz der Spitaleinrichtungen im Vordergrund und nicht der Schutz der ungeimpften Bevölkerung, steht es in der Mitteilung weiter. Sie wird nur dann neue Massnahmen ergreifen, wenn eine Überbelegung der Krankenhäuser droht. In dieser Phase der Pandemie ist im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Phasen ein striktes Massnahmenpaket nicht mehr angebracht, da es die sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Geimpften und Genesenen zu sehr einschränken würde. Dies bedeutet auch, dass neue Massnahmen wahrscheinlich weniger schnell und weniger deutlich zu einer Entlastung der Krankenhäuser führen werden. Der Bundesrat erinnert die Kantone daran, dass sie aufgrund des Epidemiengesetzes verpflichtet sind, bei einer regionalen Zunahme von Infektionen und bei Überlastung ihrer Spitalkapazitäten Massnahmen zu ergreifen.

Aufruf zur individuellen Verantwortung

Der Bundesrat versteht diese neue Phase als Aufruf zu mehr Eigenverantwortung. Da alle in der Schweiz lebenden Menschen irgendwann mit COVID-19 konfrontiert werden, hält der Bundesrat eine Zunahme von Infektionen, Hospitalisierungen und Todesfällen für unvermeidlich. Für die Bevölkerung ist die Impfung nach wie vor die wirksamste Möglichkeit, sich vor einer COVID-19-Infektion und schweren Komplikationen zu schützen. Der Bundesrat ermutigt Personen, die noch nicht geimpft sind, dies rasch nachzuholen. Die Kantone müssen deshalb sicherstellen, dass die Bevölkerung weiterhin problemlos geimpft werden kann. Die föderale Regierung wird am 16. August eine neue Informationskampagne starten.

Anpassung der Prüfstrategie

Tests sind nach wie vor eine wichtige Massnahme zur Kontrolle der Pandemie, zur Unterbrechung der Übertragungsketten und zur Vermeidung einer Überlastung der Krankenhäuser. Sie ermöglichen eine frühzeitige Erkennung von Infektionen, erlauben gezielte und lokale Massnahmen und vermeiden strengere allgemeine Massnahmen. Die derzeitige Teststrategie der Bundesregierung basiert auf wiederholten Tests in Schulen und Unternehmen sowie auf präventiven Tests. Seit dem Frühjahr 2021 übernimmt der Bund die Kosten für alle diese Tests. Wiederholungstests in Schulen, Betrieben und Gesundheitseinrichtungen werden weiterhin vom Bund finanziert. Der Bundesrat fordert die Kantone auf, Wiederholungstests in den Schulen zu organisieren und so zum Schutz der Jüngsten beizutragen. Zudem fordert sie die Kantone auf, zum Schutz besonders gefährdeter Personen die Wiederholungsuntersuchung von ungeimpftem Personal in Alters- und Pflegeheimen obligatorisch zu machen.

Tests ab 1. Oktober teilweise kostenpflichtig

Andererseits schlägt der Bundesrat vor, ab dem 1. Oktober weder die Tests für asymptomatische Personen (so genannte Convenience-Tests) noch die fünf Selbsttests pro Monat für ungeimpfte oder geheilte Personen zu finanzieren, mit Ausnahme von Kindern bis zum Alter von 12 Jahren und Personen, die nicht geimpft werden können. Ungeimpfte oder nicht geimpfte Personen, die an einer Veranstaltung teilnehmen wollen, für die eine Bescheinigung vorgeschrieben ist, müssen ab dem 1. Oktober für ihren Test selbst aufkommen oder sich in der Zwischenzeit impfen lassen. Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, dass Personen ohne Symptome auf eigene Kosten an gruppierten Speichel-PCR-Tests (Pools) teilnehmen können, zum Beispiel in Apotheken, und so Zugang zu zuverlässigeren Diagnosen und günstigeren Tests erhalten. Im Falle eines negativen Tests würde die Person eine Bescheinigung erhalten. Der Bundesrat konsultiert die Kantone und parlamentarischen Kommissionen zu diesen Änderungen und wird am 25. August 2021 darüber entscheiden. Erhöhung der Impfgebühr für Arztpraxen verlängert Der Pauschalbetrag, den die Arztpraxen pro Impfung erhalten und der bis Ende Juni vorübergehend auf 24,50 Franken erhöht wurde, wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Anpassung der von den Tarifpartnern ausgehandelten Vereinbarung für die Bezahlung der COVID-19-Impfungen genehmigt.

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