Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge

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Nachdem im September 2017 eine Reform der Altersvorsorge abgelehnt wurde, sei nun eine Reform der beruflichen Vorsorge, insbesondere eine Senkung des Umwandlungssatzes, zur langfristigen Finanzierung der Renten unabdingbar. Symbolbild: Pixabay

Der Bundesrat hat für die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) an seiner Sitzung eine Botschaft verabschiedet und ans Parlament überwiesen.

Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit Längerem unter Druck. Gesundheitsminister Alain Berset nannte an einer Medienkonferenz des Bundesrats hauptsächlich die steigenden Lebenserwartungen und die tiefen Zinssätze als Grund. Nachdem im September 2017 eine Reform der Altersvorsorge abgelehnt wurde, sei nun eine Reform der beruflichen Vorsorge, insbesondere eine Senkung des Umwandlungssatzes, zur langfristigen Finanzierung der Renten unabdingbar.

In seiner Botschaft beantragte der Bundesrat, das nun vorgeschlagene Modell zu übernehmen, das von den Sozialpartnern – dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse – mitentwickelt wurde. Dieses sieht unter anderem vor, den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken. Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, liegt aktuell bei 6,8 Prozent und ist angesichts der demografischen Entwicklung und der niedrigen Zinsen zu hoch, so Berset.

Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes abzufedern, wolle man mit der Vorlage gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus einführen. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge sollen einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten. Für eine Übergangszeit von 15 Jahren ist dessen Höhe im Gesetz festgelegt: Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten 200 Franken pro Monat, für die weiteren fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach will der Bundesrat den Betrag jährlich neu festlegen. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und soll solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853’200 Franken (Stand 2020) finanziert werden.

Absenkung Koordinationsabzug

Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von heute 24’885 auf 12’443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, würden so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität erhalten, sagte Berset.

Anpassung Altersgutschriften

Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften soll angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt werden. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn, ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit sollen die Lohnkosten für die Älteren gesenkt werden. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent. (rd)

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