Ab Montag verschärfte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen

Ralph Denzel | 
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Die Maskenpflicht soll ausgeweitet werden. Bild: Melanie Duchene

Der Bundesrat hat sich am Sonntag zu einer Krisensitzung getroffen und über die steigenden Fallzahlen diskutiert. Was dabei rausgekommen ist, erfahren Sie hier in unserem Liveticker.

Ab Montag neue Regeln

Bag

  • Der Bundesrat hat beschlossen, dass Masken in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden müssen. Das betrifft nicht nur Läden, sondern etwa auch Bahnhöfe, Gastrobetriebe und Museen. In Restaurants, Bars und Clubs dürfen Gäste die Maske nur abnehmen, wenn sie an einem Tisch sitzen oder «in Konsumationsbereichen stehend Speisen und Getränke konsumieren».
  • Zusätzlich sollen Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, verboten werden. Der Mindestabstand von 1.5 Metern bleibt.
  • Auch für private Veranstaltungen, an denen über 15 und höchstens 100 Personen auf Einladung hin teilnehmen, gilt: Der Organisator muss die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben. Zusätzlich müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz für die Konsumation von Essen oder Getränken befinden. Essen und Getränke dürfen dabei nur sitzend konsumiert werden und die Sitzplätze müssen den einzelnen Personen zugeordnet sein. Weiter dürfen private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben durchgeführt werden. Gemeindeversammlungen sind weiterhin erlaubt.
  • Auch bei Veranstaltungen bis 1000 Personen gibt es Verschärfungen: Werden bei Veranstaltungen mit über 100 und bis höchstens 1000 Besuchern Kontaktdaten erhoben, sind sie erlaubt zwar erlaubt, es muss aber eine Unterteilung in Sektoren mit höchstens 100 Personen vorgenommen werden.
  • Zudem gibt der Bundesrat eine klare Empfehlung für Home-Office aus: Die Arbeitgeber sollen die Empfehlungen des BAG betreffend die Erfüllung der Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus beachten. Mit anderen Worten: Wie beim Lockdown wird dringend Home-Office empfohlen.

Alle Regeln gelten bereits am Montag, 19. Oktober.

Ticker

Zweite Welle

Gesundheitsminister Alain Berset stellt klar: «Seit 10 Tagen ist die zweite Welle da. Sie kommt früher und stärker, als wir gedacht haben. Wir sind aber vorbereitet.»
Damit ist die Pressekonferenz beendet. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse. 

Amateursport kann weitergehen

Gute Nachrichten für Vereinsportler: Trainings, Matches im Amateursport sind von der Beschränkung auf das spontane Zusammentreffen von 15 Personen im öffentlichen Raum nicht tangiert, erklärt Michael Gerber vom BAG. «Für den organisierten Sport gilt das nicht. Bei der Begrenzung geht es um spontane Personenversammlungen im Öffentlichen Raum.»

Auch bei Grossveranstaltungen gibt es keine Änderungen. Gerber: «Es gilt die Sitzpflicht. Wenn diese nicht eingehalten werden kann, dann müssen Sektoren gebildet werden, um das Contact-Tracing sicherzustellen.»

Kinder zählen dazu

Michael Gerber vom BAG: Kinder zählen bei den 15 Personen mit hinein. Bei Sportkursen gilt eine Maskenpflicht mit Ausnahme von Aktivitäten, wo das nicht möglich ist. 

Grossveranstaltungen bleiben erlaubt

Die Frage, warum Grossveranstaltungen nicht verboten wurden, kommt auf. Simonetta Sommaruga antwortet: «Das wurde intensiv mit den Kantonen diskutiert.» Die Kantone seien weiter dafür verantwortlich, dass Schutzkonzepte erstellt und überprüft werden. Der Bund bleibe diesbezüglich aber weiter mit den Kantonen in Kontakt.

Bussen?

Was passiert mit Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten? Berset: «Wir haben uns gefragt, ob wir nicht Ordnungsbussen verhängen sollen. Im März und April war das nur möglich, weil wir mit dem Notrecht handeln konnten. Jetzt gilt aber die ausserordentliche Lage.»

Michael Gerber, Leiter Rechtsdienst BAG: «Es gibt im Strafrecht das Verhältnissmässigkeits-Prinzip. Da kann von einer Busse abgesehen werden, wenn es sich um eine kleine Widerhandlung handelt. Die Schutzkonzepten von Veranstaltungen beispielsweise müssen eingehalten werden - diese können dann auch entsprechend bestraft werden.»

    Schule soll weitergehen

    Berset weist darauf hin, dass der Bildungsbereich den Kantonen unterstehe. Es sei erwünscht, dass die Schüler weiter zur Schule gehen können, wo es möglich ist.

    Wenn möglich: Home-Office

    Home-Office sei nicht immer möglich, betont Berset. Überall, wo es möglich sei, soll Home-Office bevorzugt werden. Die Unternehmen sind dazu angehalten, sich daran zu orientieren. «Die Firmen haben hier die Kompetenz und sollen entsprechend mitarbeiten.»

    Kein Zeitplan für weitere Massnahmen

    Die Bundespräsidentin sagt, es gebe keine Frist für diese Massnahmen. «Wir haben uns kein zeitliches Limit gesetzt. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung natürlich sehr genau. Wir haben auch nächste Woche eine Bundesratssitzung und tauschen uns mit der Taskforce und den Kantonen aus. Die Kantone können weitere Massnahmen beschliessen, wenn das nötig ist.»

    (Noch) nicht sehr einschneidende Massnahmen

    Die Massnahmen greifen nicht stark ein, bestätigt Simonetta Sommaruga auf die Frage eines Journalisten. Aber die Menschen müssten sich daran halten, sonst würden strengere Massnahmen ergriffen werden müssen. Man sei bereit, wenn es nicht funktioniert, einschneidendere Massnahmen zu beschliessen.

    Fragerunde beginnt

    Damit haben die beiden Bundesräte ihre Ausführungen beendet. Die Fragerunde beginnt. 

    Home-Office-Empfehlung

    Berset spricht über die Home-Office-Empfehlung: Damit solle eine Vermischung und vor allem auch verstärkte Kontakte während der Stosszeiten im ÖV vermieden werden. 

    Restaurants und Firmen sollen offen bleiben

    Wir schliessen keine Firmen, wir schliessen keine Restaurants, sagt der Gesundheitsminister. Die Situation sei aber nicht vergleichbar mit dem Frühjahr. Man müsse systematisch vorgehen, damit alles funktioniert. Die Bevölkerung müsse dahinter stehen. Das gesellschaftliche Leben dürfe nicht wieder so eingeschränkt werden wie im Frühjahr: «Das öffentliche Leben muss weitergehen», so Berset - aber eben mit Maske. 

    Keine Angst, aber Respekt

    Der Gesundheitsminister sagte, dass die zweite Welle vor der Tür stehe. Das ganze Land sei betroffen. man solle jedoch keine Angst, sondern Respekt haben.

    Berset übernimmt

    Jetzt spricht der Gesundheitsminister: «Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir regelmässig die Fallzahlen verdoppeln», so Berset. 

    Weitere Massnahmen möglich

    «Wir dürfen uns nichts vormachen: Wenn nötig, werden weiter Massnahmen hinzukommen», so Sommaruga. 

    Kantone können Regeln verstärken, wenn nötig

    Zudem können und sollen die Kantone lokal strengere Auflagen machen, sofern die Infektionszahlen dies vorgeben, so Bundespräsidentin Sommaruga. «Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung dafür Verständnis hat.»

    Ab Montag neue Regeln
    • Der Bundesrat hat beschlossen, dass Gesichtsmasken in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden müssen. Das betrifft nicht nur Läden, sondern etwa auch Bahnhöfe, Gastrobetriebe und Museen. In Restaurants, Bars und Clubs dürfen Gäste die Maske nur abnehmen dürfen, wenn sie an einem Tisch sitzen oder «in Konsumationsbereichen stehend Speisen und Getränke konsumieren».
    • Zusätzlich sollen Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, verboten werden. Der Mindestabstand von 1.5 Metern bleibt.
    • Auch für private Veranstaltungen, an denen über 15 und höchstens 100 Personen auf Einladung hin teilnehmen, gilt: Der Organisator muss die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben. Zusätzlich müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz für die Konsumation von Essen oder Getränken befinden. Essen und Getränke dürfen dabei nur sitzend konsumiert werden und die Sitzplätze müssen den einzelnen Personen zugeordnet sein. Weiter dürfen private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben durchgeführt werden. Gemeindeversammlungen sind weiterhin erlaubt.
    • Auch bei Veranstaltungen bis 1000 Personen gibt es Verschärfungen: Werden bei Veranstaltungen mit über 100 und bis höchstens 1000 Besuchern Kontaktdaten erhoben, sind sie zwar erlaubt, es muss aber eine Unterteilung in Sektoren mit höchstens 100 Personen vorgenommen werden.
    • Zudem gibt der Bundesrat eine klare Empfehlung für Home-Office aus: Die Arbeitgeber sollen die Empfehlungen des BAG betreffend der Erfüllung der Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus beachten. Mit anderen Worten: Wie beim Lockdown wird dringend Home-Office empfohlen.

    Alle Regeln gelten bereits am Montag, 19. Oktober.

    Das könnte heute kommen

    Laut einem Verordnungsentwurf, der am Freitag bekannt wurde könnte heute folgendes beschlossen werden: Eine Maskenpflicht für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, Verbot von Gruppen mit über 15 Personen im öffentlichen Raum und eine Empfehlung für Home-Office. Auch bei privaten Feiern soll es zu Einschränkungen kommen: Sind bei privaten Veranstaltungen mehr als 100 Personen, sollen diese nur noch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben durchgeführt werden dürfen. Bei Veranstaltungen bis 1000 Personen soll es eine Sektorpflicht geben. Offen ist, ab wann die neue Verordnung in Kraft treten soll.

    Die Richtung ist klar: Die steigenden Infektionszahlen müssen dringend wieder gesenkt werden. Am Freitag meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über 3000 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Bereits am Donnerstag sagte die Bundespräsidentin auf Twitter: 
     

    Gleich geht es los

    Wir begrüssen Sie zu unserem Liveticker. In wenigen Minuten werden in Bern die Ergebnisse der ausserordentlichen Sitzung vom Sonntag präsentieren. Anwesend sind unter anderem Gesundheitsminister Alain Berset und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. 

    Kommentare (2)

    Boris Kerzenmacher Mo 18.01.2021 - 08:23

    Die bedrückenden Zahlen der Toten zeigen nicht einmal das ganze Ausmass der Katastrophe. Hinzu kommen die Zahlen der Corona-Überlebenden, die über etliche Monate, vielleicht auch Jahre oder in schlimmen Fällen den Rest ihres Lebens mit Gesundheitsschäden zu kämpfen haben.
    Leider werden diese Menschen von den Verharmlosern und sogenannten Querdenkern gerne unter den Teppich gekehrt.

    Peter Reich So 18.10.2020 - 15:13

    Was soll man von Politikern halten, die nicht in der Lage sind ihre selber produzierten Statistiken richtig zu lesen geschweige dann zu verstehen.

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