Hurter verpasst Nomination für Nationalratspräsidium

Reto Zanettin | 
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Der Berner Andreas Aebi bekam den Vorzug vor Thomas Hurter. Bild: OPP

Die Bundeshausfraktion der SVP hievte gestern den Berner Andreas Aebi auf den Posten des ersten Vizepräsidenten des Nationalrates. Der Schaffhauser Thomas Hurter kam hingegen nicht in die Kränze.

Der SVP-Nationalrat Thomas Hurter hätte der erste Nationalratspräsident aus dem Kanton Schaffhausen seit 60 Jahren werden können. Doch die SVP-Bundeshausfraktion gab gestern dem Berner Andreas Aebi den Vorzug. «Ich gehe davon aus, dass die Berner und die Bauern besser mobilisieren konnten», analysiert Hurter die Gründe seiner Niederlage.

Dieser kann er aber auch Positives abgewinnen: «So kann ich mich weiterhin in meinen Stammkommissionen für die Schweiz und unseren Kanton einsetzen.» Hurter ist Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission.

Chance für Schaffhausen vertan

Allerdings räumt der 56-Jährige ein, das Nationalratspräsidium wäre für den Kanton Schaffhausen eine Chance gewesen. «Die Fraktionsmehrheit wollte aber nicht anerkennen, dass Schaffhausen das letzte Mal 1961/62 einen Nationalratspräsidenten hatte und die Berner in der Zwischenzeit schon einige Male auf dem «Bock» waren.» Nun wird Aebi zunächst als erster Vizepräsident amten und im Jahr 2021 zum «höchsten Schweizer» avancieren. Der 60-jährige Berner wird somit die Nachfolge des am 20. Oktober nicht wiedergewählten Graubündners Heinz Brand antreten. Die Entscheidung zugunsten von Aebi fiel ziemlich deutlich aus. Er erreichte 37, Hurter 19 Stimmen. Für den Solothurner Kandidaten Christian Imark votierten 14 Fraktionsmitglieder, wie die Partei am Abend mitteilte.

Im Weiteren haben die SVP-Fraktionsmitglieder ihre bisherigen Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin einstimmig zur Wiederwahl nominiert. Ausserdem hält die SVP an der Konkordanz der heutigen vier Regierungsparteien ­ CVP, FDP, SP und SVP ­ fest.

Ob die Grünen nach ihrem diesjährigen Wahlerfolg im Bundesrat vertreten sein sollten, sei frühestens in vier Jahren zu entscheiden und hänge davon ab, ob die Partei ihr Wahlresultat bestätigen könne. Vorerst solle die Kontinuität in der Bundesratszusammensetzung gewahrt bleiben.

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