Der unbewilligte Hinkelstein beschäftigt die Ämter

Mark Gasser | 
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In einer Ecke der Kreuzung Benken–Marthalen–Rheinau steht der prominente Hinkelstein auf Kulturland des Bauern und «Bauherrn» Jürg Rasi. Bild: Mark Gasser

Dem 30-Tonnen-Stein an der Kreuzung zwischen Marthalen und Benken könnte bald wieder der Abtransport drohen. Doch erst muss der Kanton klären, ob dieser überhaupt bewilligungsfähig ist.

Seit Ende August prangt ein riesiger Hinkelstein in der Ecke einer viel befahrenen Kreuzung zwischen Marthalen, Rheinau und Benken – und zwar auf dem Land von Landwirt Jürg Rasi, der mit dem «Teufelsstein» als Mahnmal auf die landwirtschaftlichen Opfer einer möglichen Oberflächenanlage, welche seinen Hof tangieren würde, hinweisen will. «Natürlichen Lebensraum erhalten», steht auf einem Transparent auf dem Stein. Verantwortlich dafür zeichnet der von Rasi mitgegründete Verein Like (Ländliche IG Kein Endlager im Weinland).

Nun ist auch die Gemeinde aufmerksam geworden auf den Stein – und ist aus der Bevölkerung bezüglich vorliegender Bewilligung schon angefragt worden.«Wir sind beim Kanton vorstellig worden, haben das Amt für Landschaft und Natur kontaktiert und lassen vom Kanton nun prüfen, ob der Stein überhaupt bewilligungsfähig ist», erklärt Gemeindeschreiber Beat Metzger.

Weil Bauer Jürg Rasi den Hinkelstein auf eigenem Kulturland, jedoch ausserhalb der Bauzone platzieren liess und gleich nebenan die Staatsstrasse zwischen Benken, Marthalen und Rheinau vorbeiführt, sind unter Umständen gleich mehrere Ämter beteiligt. Wenn das Tiefbauamt entscheidet, dass der Verkehr behindert wird wegen des Steins oder des darauf befindlichen Plakats, könnte auch allein das eine Anordnung zur Entfernung nach sich ziehen.

So oder so: Wäre der Stein bewilligungsfähig, müssten die Bauherren ein Baugesuch einreichen. Ist er anderseits nicht bewilligungsfähig, so muss die Gemeinde als Baubewilligungs- und Vollzugsbehörde aktiv werden. Doch das sind noch viele Konjunktive: Die Gemeinde kommuniziere in dieser Sache erst, wenn eine Antwort vom Kanton vorliege, erklärt Metzger.

Jürg Rasi, der den Sandstein mit einem Gewicht von rund 30 Tonnen und einer Höhe von knapp 5 Metern im Namen des neu gegründeten Vereins Like aus der Innerschweiz anliefern liess, hat laut eigenen Angaben keine Bewilligung eingeholt.

«Bund kann sich alles erlauben»

Er betrachte die Diskussion, welche auch auf Facebook im «Forum Zürcher Weinland» geführt wird, mit einer gewissen Belustigung. Schliesslich könne der Bund sich unter Bezug auf übergeordnetes Recht, wie im Falle des Endlagers, raumplanerisch alles erlauben – beispielsweise die Erstellung einer mehr als 10 Hektaren grossen Oberflächen­anlage mitten in Landwirtschaftsland, mitten durch seinen Hof. «Das ist einfach nicht richtig. Man müsste die Oberflächenanlage, sofern sie denn hier geplant ist, mindestens einem Einspracheverfahren unterziehen.» Von der Gemeinde habe er bisher noch nichts gehört, auch vom Kanton nicht. Er werde aber sicher nicht «beim ersten Zettel» den Stein wieder entfernen lassen.

Hätte er ein Bewilligungsgesuch eingereicht, «dann hätten wir den Stein wohl nicht aufstellen können». Aber allein dass man das Thema diskutiere, sei schon gut – die Region müsse sich gegenüber dem Projekt emanzipieren, findet Rasi. «Einige regen sich über einen Stein auf, aber im Nacken sitzt uns ein Projekt, welches das gesamte Bild der Region verändern wird.» Ausserdem sei der Stein weit genug weg von Staatsstrasse platziert, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

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