Das Schwimm- ist auch ein Sprungverbot
Missverständnis ums Badeverbot zwischen Kraftwerk und Feuerthaler Strassenbrücke: Weder Brückenspringen noch Baden ist an dieser Stelle erlaubt. Das will die Polizei nun klarer signalisieren.
Das Schwimm- ist auch ein Sprungverbot
Sprungverbot Zwischen der Brücke Schaffhausen-Feuerthalen und dem Kraftwerk gilt ein striktes Bade- und Tauchverbot. Damit ist auch das Springen von der Feuerthaler Brücke verboten. Laut der Stadt Schaffhausen wurde jedoch bis anhin noch niemand für die Missachtung dieses Verbots – das bis zu 1000 Franken Busse vorsieht – belangt.
Andere Brücken Legal darf von der Flurlinger Strassenbrücke (nicht der A4-Brücke), der Diessenhofer oder der Steiner Rheinbrücke gesprungen werden. Seit Ende 2013 ist das Springen von jeglichen Brücken «bei der Annäherung von Schiffen» verboten.
von Sophie Schäfer
Die Brücke, die Schaffhausen mit Feuerthalen verbindet, ziert jeweils auf beiden Seiten ein eindrucksvolles Blumenbouquet, für welches die Stadtgärtnerei Schaffhausen zuständig ist. Als die Blumen jedoch kaputt getrampelt vorgefunden wurden, legte René Häusler, Stellvertretender Obergärtner des Gärtnereibetriebs Grün Schaffhausen, die Vermutung nahe, dass jene Töpfe als Sprungbrett benutzt wurden. Ein Mitarbeiter soll genau dies beobachtet haben. Bis vor Kurzem war darum auf dieser Brücke ein Schild angebracht, auf dem höflichst darum gebeten wurde, die Pflanzen in den Töpfen nicht als Startrampe zu missbrauchen. So war auf dem Schild zu lesen: «Hoi, liebe Brückenspringer – Es wäre nett, wenn ihr nur von dieser Stelle in den Rhein springen würdet. Denn es bekommt uns nicht gut, wenn wir als Sprungbrett benützt werden.» René Häusler wollte damit verhindern, dass weitere Pflanzen Schaden nehmen. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste: Das Springen von dieser Brücke ist ohnehin verboten – schon seit 45 Jahren.
Patrick Caprez, Mediensprecher der Schaffhauser Polizei, erklärt gegenüber den SN: «Im Bereich zwischen der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen und dem Kraftwerk gilt gemäss der Stadt Schaffhausen ein Bade- und Tauchverbot, das bei Missachtung mit einer Busse in Höhe bis 1000 Franken sanktioniert werden kann. Folglich ist auch das Springen von dieser Brücke ausdrücklich verboten, da man so unweigerlich im Wasser landet, wo – wie bereits erwähnt – ein Schwimmverbot gilt.» Trotzdem gibt es immer wieder Badegäste, die sich am Feuerthaler Ufer im Rhein abkühlen (siehe Kasten nebenan).
Die Recherche der SN brachte einiges ins Rollen: So wurde das Schild der Stadtgärtnerei kurz danach entfernt. Auch Romeo Bettini, Bereichsleiter für Sicherheit und Öffentlicher Raum Stadt Schaffhausen, wurde über diesen Sachverhalt informiert. Nach eigener Einschätzung der Situation vor Ort kam Bettini zum Schluss, dass die Beschilderung, die aufs Schwimmverbot hindeutet, ungenügend ist. So sollte bereits von der Brücke aus klar erkennbar sein, dass hier ein Schwimmverbot herrscht – Schilder, die auf das Badeverbot hinweisen, sind nur am Flussufer vorzufinden. Gegenüber der SN versichert Bettini, sobald als möglich für eine bessere Beschilderung auf der Brücke Schaffhausen-Feuerthalen zu sorgen.
Ein junger Mann aus Schaffhausen bestätigt die Erkenntnis von Bettini: Er wusste nur von der einen Verbotstafel am Feuerthaler Rheinufer gleich oberhalb des Kraftwerks. Wenige Meter rheinaufwärts hat er daher sein Badeplätzchen eingerichtet. Die Warntafel weiter rheinaufwärts kurz vor der Feuerthaler Brücke hingegen (im Bild oben) sei ihm nicht bekannt.
Respekt vor dem Rhein, keine Angst vor Bussen am Feuerthaler Ufer
Es ist nicht schwer, Badende im verbotenen Bereich zwischen den Strassenbrücken nach Feuerthalen und jener von Schaffhausen nach Flurlingen zu finden. Der Tenor bei einer kleinen Umfrage gestern über Mittag unter den Badenden am Feuerthaler Rheinufer: Die meisten wissen vom Verbot, schwimmen aber nicht weit hinaus und fürchten somit keine Konfrontationen mit der Polizei. «Ich bin nicht so die Schwimmerin», meint eine junge Schaffhauserin, die ihr Leben lang im Rhein baden – oder besser: abkühlen geht. «Ich weiss, dass man hier in diesem Bereich oberhalb und unmittelbar unterhalb des Kraftwerks nicht schwimmen darf. Aber ich glaube, es ist vielen gar nicht bewusst – vielleicht, weil sich die Rhybadi gleich gegenüber befindet.»
Das Gesetz macht allerdings keinen Unterschied zwischen Schwimmen, Planschen oder Waten. Dass es Bussen von bis zu 1000 Franken dafür geben kann, wusste sie indes nicht. Unmittelbar beim Kraftwerk habe sie auch schon eine Party besucht – auch da seien sie nur ins Wasser gewatet. «Ich selber würde hier gar nie schwimmen – es wäre mir nicht wohl.» Sie erwarte allerdings auch nicht, dass die Stadtpolizei ihr eine Busse fürs Planschen ausspreche. «Wenn es so wäre, dann hätte ich Pech.» Aber eine Busse in Höhe von gegen 1000 Franken? «Die würde ich wohl anfechten».
«Ich bin überhaupt das erste Mal auf dieser Rheinseite», sagt ein junger Mann aus Schaffhausen, der gerade seinen Badeplatz einrichtet. «Logisch, dass es gefährlich ist, wenn man hinausschwimmt. Aber wenn man nur ein wenig hineinwatet?» Das zu büssen, fände er fragwürdig. Überhaupt habe er nur die untere Verbotstafel beim Kraftwerk und nicht jene bei der Feuerthaler Brücke wahrgenommen.
Auch ein badendes Paar aus Schaffhausen mit Hund bestätigt, dass es nicht sofort klar sei, dass das Baden hier verboten sei. Der Mann meint, er sei noch nie gebüsst worden von der Polizei – kontrolliert aber schon. «Manchmal kamen sie und machten kurz Personenkontrolle.» Die Zürcher Polizisten seien sogar vorbeigegangen an Leuten, die tatsächlich am seichten Ufer badeten. «Sie denken wohl: So machen sie keinen anderen ‹Seich›. Das finde ich gut. Früher gab es wegen jeder Kleinigkeit Ärger.» (M. G.)