Deshalb sieht der Regierungsrat durch die geplante Deponie in Rafz keine Gefahr für Mensch und Umwelt

Der Zürcher Regierungsrat hat eine Anfrage aus dem Kantonsrat zur geplanten Deponie in Rafz beantwortet. Demnach schätzt er die negativen Auswirkungen als überaus gering ein.
Die geplante Deponie «Bleiki» in Rafz sorgt weiter für Gesprächsstoff. In einer Anfrage an den Regierungsrat vom Dezember 2024 schreiben die beiden GLP-Kantonsräte Beat Hauser, Rafz, und Monica Sanesi Muri, Zürich, dass die Gemeinde durch die Lage der Deponie im Einzugsgebiet des Rheins und seiner Nebengewässer sowie aufgrund der geologischen Beschaffenheit in der bestehenden Tongrube mit Kritik konfrontiert sei, auch aus dem deutschen Grenzgebiet. «Unklar ist auch, wie die Verkehrserschliessung geplant ist, wenn von einer beträchtlichen Zunahme der Transportfahrten auszugehen ist», meinen sie. Zur ganzheitlichen Abschätzung der Folgen der geplanten Deponie baten sie den Regierungsrat um die Beantwortung mehrerer Fragen.
Im Hinblick auf die Ausbreitung von Schadstoffen bei Hochwassern in dem Gebiet führt der Regierungsrat aus, dass das Wasser in einer neuen, noch nicht verfüllten Deponie schnell abfliesse, während eine verfüllte Deponie wie ein Schwamm wirke: «Dadurch kann sie die Wasserabflüsse regulieren.» Das anfallende Sickerwasser werde kontrolliert in ein Oberflächengewässer oder in die Kanalisation eingeleitet, wobei sowohl die Menge als auch die Qualität überwacht werde. Die maximal zulässigen Ablaufspitzen würden durch die zuständige Behörde festgelegt und müssten vom Deponiebetreiber durch geeignete Retentionsmassnahmen sichergestellt werden. «Somit stellt eine Deponie keine Gefahr für Hochwasser oder unkontrollierte Schadstoffausbreitung dar», stellt der Regierungsrat fest.
Transport vor allem mit der Bahn
Das Deponiematerial soll dem Regierungsrat zufolge gemäss dem Wunsch der Gemeinde per Bahn transportiert werden, soweit das technisch und logistisch machbar sei. Am Bahnhof Rafz soll das Material auf Lastwagen umgeladen und entlang der Bahnlinie sowie der ehemaligen Ziegelei in die Deponie gefahren werden. Auch Anlieferungen, die vollständig mit Lastwagen erfolgen, könnten über diese Route geführt werden, sodass kein Verkehr durch das Dorf Rafz geht. Erste Abschätzungen gingen laut Regierungsrat von einem Güterzug alle zwei Tage und fünf Lastwagen pro Tag aus.
Die Frage, welche Massnahmen ergriffen werden, um das Naherholungsgebiet angesichts des Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Verkehrslast zu erhalten, wurde hauptsächlich aus ökologischer Sicht beantwortet.
In der stillgelegten Lehmgrube habe sich ein bedeutendes Amphibien- und Naherholungsgebiet entwickelt. Die derzeitige Gestaltung entspreche allerdings nicht dem rechtskräftigen Gestaltungsplan des Lehmabbaus. Demnach müsste die Grube aufgefüllt und wieder aufgeforstet werden. Wenn die Deponie nach vorgängigem Lehmabbau nördlich der bestehenden Grube erstellt wird, könne die Grube nach Ansicht des Regierungsrates erhalten bleiben: «Das Deponieprojekt bietet die Chance, die bestehende Grube als Amphibienlaichgebiet zu schützen und das Naturschutzgebiet langfristig zu erhalten und aufzuwerten.»
«Kein besonderes Risiko für Unfälle»
Auf die Fragen, welche Entschädigungen der Regierungsrat für die Anwohnerinnen und Anwohner und die Landwirtschaft für die Wertminderung ihrer Grundstücke bereitstellt und welche Haftung die Regierung im Falle eines Sondermüllunglücks übernimmt, antwortet der Regierungsrat, dass es für den Bau von Deponien keine Entschädigungen durch den Kanton gebe. Im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen würden insbesondere Grundeigentümer durch die Betreiber der Deponie entschädigt. Zudem würden auf heutigen Deponien nur feste, mineralische Rückstände abgelagert, «die kein besonderes Risiko für Unfälle darstellen».
Für allfällige Schäden hafte während des Betriebs und der ersten fünf Jahre der Nachsorgedauer der Betreiber. Der Kanton verlange dazu vom Betreiber Sicherheitsleistungen in Form einer Bankgarantie. Anschliessend übernehme der Kanton die Nachsorge und trage das Risiko einer möglichen Sanierung. Während des Betriebs werde dazu eine Abgabe pro Tonne abgelagertes Material erhoben. Bezüglich Minergiehäusern mit Lüftungsanlagen meinte der Regierungsrat: «Da der Standort geschützt in einer Geländemulde liegt, besteht nach heutiger Einschätzung keine Gefahr von Staubemissionen im Siedlungsgebiet, weder für manuell noch automatisch belüftete Wohnhäuser.»
Um «aussenpolitischen Schaden» abzuwenden, wie es die beiden Kantonsräte ausdrücken, habe der Kanton sämtliche Zürcher Gemeinden schriftlich über die Gesamtschau Deponien informiert. Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee auf deutscher Seite sei im Rahmen der Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans zur Stellungnahme eingeladen worden.