Das Eigenheim in Nohl, die Scheune in Jestetten – nun drohen einem Bauern aus der Region Probleme mit dem Zoll

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Bauernhof und Hofladen der Familie Widmann an der Hohlenbaumstrasse 45 auf der Breite, Kartoffelsetzten auf dem Feld, fotografiert am Freitag 23. April 2021, in Schaffhausen. (Roberta Fele / Schaffhauser Nachrichten)
Der Zürcher Bauernverband drängt auf eine rasche Lösung für Landwirte in Grenznähe. Symbolbild: Roberta Fele

Ein Bauernhof, zwei Länder: Das Unternehmen eines Bauerns aus Nohl ZH liegt sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland. Das birgt seit Jahren Vorteile. Doch jetzt hat der Zoll damit ein Problem.

Schreitet der Landwirt Hansueli Nohl – aus Nohl – vom Wohnhaus seines Betriebs zur Scheune mit den Landmaschinen, überquert er die Grenze von der Schweiz nach Deutschland. Seit 1652 verlaufe die Staatsgrenze mitten durch den Betrieb, sagt Nohl dem «Tagesanzeiger», der über den skurrile Grenzsituation berichtete. Auf der Zürcher Seite gebe es im Weiler Nohl und am steil abfallenden Rheinufer kein ebenes Landwirtschaftsland, auch der Platz für eine Maschinenhalle fehle, erklärt der Bauer. Seine Pflanzen baut er in Jestetten an.

Die Grenze bringt einige Komplikationen mit sich. Nohl muss zwei Steuererklärungen ausfüllen. Wenn er eine Baubewilligung beantragen will, muss er sich entweder an die Behörden in Laufen-Uhwiesen oder in Jestetten wenden. Auch Gebäudeversicherungen hat er zwei. Und würde die Scheune brennen, müsste die Feuerwehr Jestetten ausrücken, ein Feuer im Wohnhaus würde durch die Feuerwehren Weinland oder Neuhausen gelöscht. Immerhin: Strom, Wasser und Abwasser laufen alle über eine Seite, die Schweizer.

Billiges Land und Ausnahmen: die Vorteile Schweizer Bauern

Die Grenze bietet aber auch Vorteile. Das Land auf der deutschen Seite ist vergleichsweise günstig zu kaufen oder zu pachten. Etwas, worüber sich deutsche Bauern wiederum gewaltig ärgern, wie die «Zeit» berichtete. Auch dürfen Schweizer Grenzbauern dank einem Abkommen aus dem Jahr 1958 Produkte zollfrei in die Schweiz einführen, sofern deren Anbau nicht weiter als zehn Kilometer von der Grenze entfernt erfolgt. Zudem erlaubt Nohl ein Schreiben des Zolls aus 1957, Heu, Stroh und Silofutter in seiner Scheune in Deutschland zu lagern und zollfrei einzuführen.

Dieses Schreiben scheint das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit BAZG nun revidieren zu wollen. In einem anderen Schreiben hat das BAZG Nohl Änderungen an den Bestimmungen für landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr (LBV) per 2028 angekündigt. Das BAZG sieht die Bauern an der Grenze gegenüber Bauern im Inland wegen der Ausnahmeregelungen als übervorteilt. 

Nohl: «Existenz unseres Betriebs infrage gestellt»

Für Nohl und andere Bauern in der Grenzregion könnten diese Änderungen weitreichende Konsequenzen haben. «Mit dieser neuen Regelung wird die Existenz unseres Landwirtschaftsbetriebs ernsthaft infrage gestellt», sagt Nohl dazu. Denn: Bauern, die im Ausland anbauen, dürfen ihre Güter künftig nur zollfrei importieren, wenn sie ...

  • diese nicht im Ausland lagern, 
  • keine Gebäude im Ausland nutzen, 
  • keine im Ausland registrierten Maschinen nutzen oder Maschinen im Ausland lagern, 
  • kein Personal nach ausländischem Recht beschäftigen.
     

Nohl hat eine neue Ausnahmebewilligung beantragt, das BAZG soll seine Scheune als inländisch anerkennen. Der Zürcher Bauernverband stellt sich hinter Nohl. «Eine komplett absurde Situation», wird Präsident Martin Haab im «Tagesanzeiger» zitiert. Beide zeigen Verständnis für die geplanten Änderungen des BAZG, weisen jedoch auf die spezielle Situation des Betriebs und dessen Geschichte hin.

Der Bauernverband drängt auf eine rasche Lösung. Wie die «Bauernzeitung» berichtete, setzt das BAZG wiederum auf eine konsequente Umsetzung der Regelungen. Ein Sprecher betonte, dass jedes Gebäude, das für die landwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werde, ein Wirtschaftsgebäude sei. Also auch Nohls Scheune.

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