Wochenlange Umwege für Pendler, Einheimische, Betriebe und den Handel
Die Schaffhauserstrasse bei Rafz wird während mehrerer Wochen saniert. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, kommt es ab dieser Woche zu Umleitungen.
Das Zürcher Tiefbauamt saniert die Schaffhauserstrasse ab der Gemeindegrenze Wil ZH bis zur Landesgrenze. Dabei werden alle Belagsschichten sowie die Fundation der Strasse, die Strassenentwässerung und die Randabschlüsse erneuert sowie die bestehende Verkehrsmessstelle modernisiert.
Für diese Arbeiten muss dieser Abschnitt der Schaffhauserstrasse aus Gründen der Effizienz und der Einbauqualität der Beläge sowie der Arbeitssicherheit für den Verkehr komplett gesperrt werden. Die Vorbereitungsarbeiten haben bereits begonnen und führen nur zu kleineren Verkehrseinschränkungen. Die Vollsperrung beginnt am Samstag, 15. Juli 2023, 2 Uhr, und dauert bis etwa Ende August 2023.
Umwege über Deutschland
Der Verkehr Richtung Schweiz wird in dieser Zeit durch Lottstetten (D) und Rafz nach Eglisau geführt. Auf einer Teilstrecke in Rafz wird Tempo 30 signalisiert, und Anfang des neuen Schuljahrs kommt ein Lotsendienst zum Einsatz. Der Personenwagen-Verkehr Richtung Deutschland wird über Nack (D) umgeleitet, der Lkw-Verkehr aus dem Rafzerfeld in Richtung Schaffhausen über Flaach nach Benken. Für den Lkw-Fernverkehr wird in beiden Richtungen eine grossräumige Umleitung über Winterthur signalisiert. Die Wareneinfuhr nach Deutschland ist in Nack (D) nicht möglich. Für den Veloverkehr werden lokale Umleitungen eingerichtet.
Während der gesamten Bauzeit können sämtliche Postauto-Haltestellen bedient werden. Allerdings müssen einzelne Haltestellen temporär verschoben werden. Dazu sind die Informationen an den Haltestellen und in den Bussen zu beachten.
Kontrollen an der Grabenstrasse
Das Befahren der Grabenstrasse in Rüdlingen ist nur den Inhaberinnen und Inhabern einer Fahrbewilligung Grabenstrasse erlaubt. Es muss mit entsprechenden Kontrollen gerechnet werden, fehlbare Verkehrsteilnehmende werden ausnahmslos gebüsst. Temporäre Schliessungen der Grabenstrasse für den Unterhalt können nicht ausgeschlossen werden.