Strengere Kriterien für Bootsliegeplätze

Schaffhauser Nachrichten | 
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Stein am Rhein. Bild: Archiv

Das Thema Bootsliegeplätze beziehungsweise das Reglement für die Vergabepraxis ist in Stein am Rhein schon länger ein Thema. Nun legt der Stadtrat dem Einwohnerrat für die Sitzung vom Freitag eine Anpassung dieses Reglements vor.

Das Thema Bootsliegeplätze beziehungsweise das Reglement für die Vergabepraxis ist in Stein am Rhein schon länger ein Thema. Nun legt der Stadtrat dem Einwohnerrat für die Sitzung vom Freitag eine Anpassung dieses Reglements vor.

Die Änderungen fussen im Wesentlichen auf den bislang gemachten Erfahrungen der Bootsliegeplatz-kommission. Ähnlich wie in der Stadt Schaffhausen, wo man die Aufnahme auswärtiger Antragsteller in die Warteliste beschränkt hat, will man auch in Stein am Rhein verfahren. Denn die Warteliste der Auswärtigen nahm auch hier markant zu. Neu sollen Antragsteller für die Wartelisten zum Zeitpunkt der Aufnahme ihren Wohnsitz im Kanton Schaffhausen nachweisen müssen. Zudem soll es keinen rechtlichen Anspruch auf die Zuteilung eines Liegeplatzes geben. Weiter ist, so eine Vorschrift im neuen Reg-lement, die Zuteilung eines zweiten Bootsplatzes an Einzelne sowie Ehe- oder Konkubinatspartner von Platz-inhabern nicht mehr zulässig.

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