Stadt legt Masterplan für Ausbau von Wärmeverbunden fest

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Eine Wärmepumpe, die mehrere Gebäude mit Wärme versorgt, gibt es beispielsweise in Neuhausen. Bild: Radio Munot

Das Volk sagte Ende letztes Jahr Ja zu einem Rahmenkredit für den Ausbau von Wärmeverbunden. Nun liegt ein Masterplan zur Umsetzung vor.

Nachdem die Stimmbevölkerung 2021 einem Rahmenkredit für den Ausbau von Wärmeverbunden zugestimmt hatte, machte sich die Stadt Schaffhausen daran, sogenannte Konversionsgebiete zu definieren und einen Masterplan für die Umsetzung festzulegen.

Was bisher geschah

Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele von Bund, Kanton und Stadt Schaffhausen und zur Umsetzung des Energierichtplanes sowie in Übereinstimmung mit der Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen für die städtischen Werke (SH Power) hat der Grosse Stadtrat am 1. September 2020 den Versorgungsauftrag Wärme und Kälte für SH Power genehmigt. Ziel des Versorgungsauftrags ist die sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung mit Wärme und Kälte unter Berücksichtigung der energiepolitischen Vorgaben der kantonalen Richtplanung und des städtischen Energierichtplans. SH Power ist auf Stadtgebiet Grundversorgerin für Wärme und Kälte - wie in den Bereichen Wasser, Gas, Strom und Siedlungsentwässerung auch. Im Rahmen einer Konzession kann auch Dritten das Recht auf die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Erstellung von Wärmeverbunden gewährt werden. Für den Ausbau von Wärmeverbunden wurde von der Stimmbevölkerung am 28. November 2021 ein Rahmenkredit in Höhe von 30 Millionen Franken bewilligt.

Unter Konversionsgebieten werden Gebiete verstanden, die im Bereich der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen in die Versorgung mit Komfortwärme aus Wärmeverbunden auf der Basis erneuerbarer Energieträger überführt werden. Diese Phase ist nun abgeschlossen und die Stadt hat Konversionsgebiete definiert und einen Masterplan festgelegt.

Planung für den Ersatz von Heizsystemen

Wie die Stadt schreibt, schaffe der erstellte Masterplan Planungssicherheit in Bezug auf die im Rahmen des Grundversorgungsauftrags zu realisierenden Konversionsgebiete. Die Überführung dieser Gebiete benötige insbesondere kostenaufwändige Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten. Zudem zeige der Masterplan den Liegenschaftsbesitzern innerhalb der Konversionsgebiete mit ausreichender Ankündigungszeit auf, wann ein Fernwärmeanschluss für den Ersatz des fossilen Heizsystems zur Verfügung stehen wird und ermöglicht so eine vorausschauende Planung bezüglich dem Ersatz von Heizsystemen. Auch der Rückbau der Gasleitungen könne bei einem Wechsel auf einen Fernwärmeanschluss optimal erfolgen.

Wertschöpfung für Dritte

Die Ausführungsarbeiten (Tiefbau, Lieferung und Verlegung der Wärmeleitungen, Ingenieurdienstleistungen, Bau und Betrieb der Wärme- und Kältezentralen) werden gemäss Mitteilung im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen an private Unternehmen vergeben. Ausserhalb der Konversionsgebiete werden zudem laufend zukünftige Zonen für die Erzeugung von Komfortwärme auf Basis erneuerbarer Energien wie der Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen festgelegt. «Dort besteht für Dritte zudem die Möglichkeit, eigene Wärmeverbundprojekte zu planen und sich für die Nutzung des öffentlichen Grundes um eine entsprechende Konzession zu bemühen», schreibt die Stadt. In der Konzession wird ein bestimmter Versorgungs-Perimeter definiert, welcher für den Bau und den Betrieb des Energieverbundes genutzt werden kann. Dabei sind im Rahmen der Versorgungspflicht auch bestimmte energiepolitische Vorgaben sowie technische Ausführungsbestimmungen einzuhalten. Die Erstellung von abgeschlossenen Wärmeverbunden auf privatem Grund sei unabhängig von den Konversionsgebieten nach wie vor möglich – unter Berücksichtigung allfälliger Vorgaben aus den Quartierplänen. (eku)

Antwort auf Kleine Anfrage von Markus Leu

Zum Thema hat der Grossstadtrat Markus Leu am 6. Februar eine Kleine Anfrage mit dem Titel «Wärme- und Kälteverbunde, gleich lange Spiesse für alle?» an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Nun hat dieser geantwortet. Ein Auszug der wichtigsten Fragen und Antworten:

  • Ist eine Verleihung des öffentlichen Grundes für den Begünstigten kostenpflichtig?

Nein, es ist vorgesehen, die für die Benutzung des öffentlichen Grundes notwendige Konzession kostenlos zu erteilen. Grund für die kostenlose Beanspruchung des öffentlichen Grundes bildet der Umstand, dass die Errichtung von Energieverbunden im übergeordneten öffentlichen Interesse steht. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion fossiler Energieträger und zu einer verbesserten Energieeffizienz und helfen mit, die in der städtischen Energieplanung festgehaltenen Ziele zu erreichen. Zusätzlich wird im Rahmen der Konzession ein Vorbehalt für eine Gebührenerhebung aufgrund zukünftiger, einschlägiger gesetzlicher Grundlagen angebracht. 

  • Bis wann können die privaten Investoren mit einem Reglement rechnen?

Eine gesetzliche Grundlage ist aufgrund des Entschädigungsverzichts im Moment nicht notwendig.

  • Wie sehen die anscheinend heute schon bestehenden Regelungen mit SH Power aus?

Betreffend das Verhältnis zu SH Power sind alle relevanten Punkte im vom Grossen Stadtrat genehmigten Versorgungsauftrag Wärme und Kälte enthalten. SH Power ist gleich wie Dritte für die Benutzung des öffentlichen Grunds nicht entschädigungspflichtig.

  • Ist der Stadtrat überhaupt interessiert an privaten Investoren, oder soll seiner Meinung nach lediglich SH Power als Investor ins Leistungsnetz auftreten?

Der Stadtrat begrüsst Tätigkeiten von privaten Investoren im Rahmen der Erstellung von Energieverbunden. Private können einen wichtigen Teil zur Erreichung der Ziele der städtischen Energiepolitik beitragen. In diesem Sinne wird ein privates Engagement zur Reduktion fossiler Energieträger begrüsst und beispielsweise mit dem Verzicht auf eine Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes auch gefördert. Wichtig ist, ein sinnvolles Nebeneinander zu finden, so dass SH Power dem vom Grossen Stadtrat erteilten Versorgungsauftrag für Wärme und Kälte nachkommen kann. Darin wird festgehalten, dass SH Power auf öffentlichem Grund das Versorgungsnetz grundsätzlich selber erstellt, betreibt und unterhält. Auf Gesuch hin kann dieses Recht für definierte Gebiete Dritten abgetreten werden. Der Stadtrat hat im Sinne der Transparenz basierend auf dem städtischen Energierichtplan Konversionsgebiete bestimmt, in welchen SH Power zeitlich abgestuft Energieverbunde entwickeln wird. In den übrigen Gebieten können sich Dritte um eine Konzession bewerben, sofern sie für einen Energieverbund öffentlichen Grund beanspruchen.

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