Stadt legt Masterplan für Ausbau von Wärmeverbunden fest

Das Volk sagte Ende letztes Jahr Ja zu einem Rahmenkredit für den Ausbau von Wärmeverbunden. Nun liegt ein Masterplan zur Umsetzung vor.
Nachdem die Stimmbevölkerung 2021 einem Rahmenkredit für den Ausbau von Wärmeverbunden zugestimmt hatte, machte sich die Stadt Schaffhausen daran, sogenannte Konversionsgebiete zu definieren und einen Masterplan für die Umsetzung festzulegen.
Unter Konversionsgebieten werden Gebiete verstanden, die im Bereich der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen in die Versorgung mit Komfortwärme aus Wärmeverbunden auf der Basis erneuerbarer Energieträger überführt werden. Diese Phase ist nun abgeschlossen und die Stadt hat Konversionsgebiete definiert und einen Masterplan festgelegt.
Planung für den Ersatz von Heizsystemen
Wie die Stadt schreibt, schaffe der erstellte Masterplan Planungssicherheit in Bezug auf die im Rahmen des Grundversorgungsauftrags zu realisierenden Konversionsgebiete. Die Überführung dieser Gebiete benötige insbesondere kostenaufwändige Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten. Zudem zeige der Masterplan den Liegenschaftsbesitzern innerhalb der Konversionsgebiete mit ausreichender Ankündigungszeit auf, wann ein Fernwärmeanschluss für den Ersatz des fossilen Heizsystems zur Verfügung stehen wird und ermöglicht so eine vorausschauende Planung bezüglich dem Ersatz von Heizsystemen. Auch der Rückbau der Gasleitungen könne bei einem Wechsel auf einen Fernwärmeanschluss optimal erfolgen.
Wertschöpfung für Dritte
Die Ausführungsarbeiten (Tiefbau, Lieferung und Verlegung der Wärmeleitungen, Ingenieurdienstleistungen, Bau und Betrieb der Wärme- und Kältezentralen) werden gemäss Mitteilung im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen an private Unternehmen vergeben. Ausserhalb der Konversionsgebiete werden zudem laufend zukünftige Zonen für die Erzeugung von Komfortwärme auf Basis erneuerbarer Energien wie der Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen festgelegt. «Dort besteht für Dritte zudem die Möglichkeit, eigene Wärmeverbundprojekte zu planen und sich für die Nutzung des öffentlichen Grundes um eine entsprechende Konzession zu bemühen», schreibt die Stadt. In der Konzession wird ein bestimmter Versorgungs-Perimeter definiert, welcher für den Bau und den Betrieb des Energieverbundes genutzt werden kann. Dabei sind im Rahmen der Versorgungspflicht auch bestimmte energiepolitische Vorgaben sowie technische Ausführungsbestimmungen einzuhalten. Die Erstellung von abgeschlossenen Wärmeverbunden auf privatem Grund sei unabhängig von den Konversionsgebieten nach wie vor möglich – unter Berücksichtigung allfälliger Vorgaben aus den Quartierplänen. (eku)