Coronademos: Stadtrat rechtfertig Vorgehen

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April 2021: Knapp 1000 Menschen demonstrieren in Schaffhausen gegen die Coronamassnahmen. Die Demo war nicht bewilligt. Bild: RD

Mehrmals kam es in Schaffhausen zu unbewilligten Coronademos. Das führte zu einer Kleinen Anfrage zum Bewilligungsverfahren - braucht es so eines überhaupt noch, wenn man auch ohne demonstrieren kann?

In Schaffhausen kam es mehrmals zu unbewilligten Demonstrationen gegen die Coronamassnahmen. Einmal versammelten sich im April 2021 rund 1000 Personen und zogen durch die Schaffhauser Altstadt.

Auch im Januar fand eine solche Demonstration statt, wenngleich sie damals weniger Besucher anzog, laut Polizeiangaben 200. 

Grossstadtrat Christian Ranft (AL) hatte zu beiden Demonstrationen eine Kleine Anfrage unter dem Titel «Bewilligungsverfahren bei Corona-Demo» eingereicht. Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor. 

So wollte Ranft unter anderem wissen, wie das Bewilligungsverfahren der Stadt im Normalfall ablaufe. Laut Antwort des Stadtrats müssen Gesuche für Demonstrationen rechtzeitig, in der Regel schriftlich und kurz begründet, bei der Stadtpolizei eingereicht werden. Danach würden Vorabklärungen mit anderen Amtsstellen und Absprachen mit der Gesuchstellerin bzw. dem Gesuchsteller getätigt und weitere Beteiligte informiert werden. «Bei Demonstrationen ist vor allem eine umfassende Lagebeurteilung der Schaffhauser Polizei für den Stadtrat sehr wichtig», heisst es in der Antwort. Nur dank diesen Informationen könne die Situation richtig eingeschätzt und die nötigen Massnahmen eingeleitet werden. Falls all diese Abklärungen innerhalb kurzer Zeit erledigt werden könnten, sei durchaus auch eine kurzfristige Bewilligung möglich.

Situation «höchst unbefriedigend»

Vor allem bei der Demonstration im April 2021 sei es aber nicht möglich gewesen, einen Veranstalter ausfindig zu machen. Aus diesem Grund konnte auch das sonst übliche Bewilligungsverfahren nicht durchgeführt werden. Die Vorgehensweise im Umgang mit unbewilligten Demonstrationen regle die Schaffhauser Polizei in Absprache mit den zuständigen Stadtbehörden, in diesem Fall mit der zuständigen Sozial- und Sicherheitsreferentin und dem Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum. Das wären Stadträtin Christine Thommen und der Leiter der Stadtpolizei Romeo Bettini. Beide seien im Vorfeld im engen Austausch gewesen. «Aus Gründen der Verhältnismässigkeit haben sich die verantwortlichen Stellen dazu entschieden, diese Veranstaltungen mit einem Dialogteam und uniformierten Einsatzkräften zu begleiten, um damit die Beeinträchtigung von Unbeteiligten so gering als möglich zu halten», heisst es in der Antwort des Stadtrats. Wenn es möglich war, wurde vor Ort eine Veranstalterin oder ein Veranstalter ermittelt und die Demonstration kurzfristig bewilligt worden. «Das bedeutet nicht, dass dieses Vorgehen der Demonstrierenden gutgeheissen wird», unterstreicht der Stadtrat. 

Aus Sicht des Stadtrates habe man verhältnismässig und der aussergewöhnlichen Situation angemessen reagiert.

So sieht er auch keine Notwendigkeit, an dem bisher geltenden Bewilligungsverfahren zu rütteln: «Eine kleine Anzahl von Menschen, die sich in vergleichsweise wenigen Fällen nicht an die Regeln halten, sind kein Grund für die Änderung einer bewährten Praxis.» Er befürchte auch nicht, dass die unbewilligten Demos Schule machen könnten: «Erfahrungsgemäss stiften widerrechtliche Verhalten von Menschen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht an, sich ebenfalls widerrechtlich zu verhalten. Der Stadtrat wird daher nicht von der bewährten Bewilligungspraxis abweichen.»

Der Stadtrat gestand auch ein, dass Situationen wie am 17. April 2021 und 15. Januar, wo man keinen Veranstalter finde und erst im Nachgang eine Bewilligung erteilen könne, «höchst unbefriedigend» seien. (rd)
 

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