Mann soll sich in KSS-Badi vor Kindern entblösst haben

Isabel Heusser | 
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Zwei Kinder sollen in der KSS-Badi von einem Mann belästigt worden sein. Bild: Melanie Duchene

Im KSS-Freizeitpark soll sich am Montag ein Mann vor Kindern entblösst und onaniert haben. Nun hat die KSS der Schaffhauser Polizei Aufnahmen der Überwachungskameras übergeben.

Passiert ist es letzten Montag am späteren Nachmittag im Innenbereich des KSS-Hallenbads: Ein älterer Mann soll zwei Kinder im Primarschulalter in ein Gespräch verwickelt, sich dabei entblösst und vor ihnen onaniert haben. So schildert der Vater der Kinder, dessen Name der Redaktion bekannt ist, den Vorfall gegenüber den SN. Seine Kinder seien zu diesem Zeitpunkt allein im Bad unterwegs gewesen, sagt der Vater. Der Mann habe offenbar einen unbeobachteten Moment ausgenutzt. «Als mir die Kinder später davon erzählten, bin ich sofort zum Empfang gegangen und habe den Vorfall gemeldet.» Zudem habe er die Polizei informiert. «Ich frage mich, ob die KSS von sich aus auch an die Polizei gelangt wäre», sagt der Vater.

KSS-Geschäftsführer Ueli Jäger bestätigt, dass der Vater Meldung beim Badi-Personal gemacht hat. Der Bereich, in dem es zum Vorfall gekommen sein soll, werde videoüberwacht. «Die Aufnahmen wurden der Polizei übergeben», sagt Jäger.

In der KSS würden etwa ein- bis zweimal jährlich Belästigungen gemeldet, sagt Jäger. «Das Personal wird geschult, wie es in einem solchen Fall reagieren muss.» Konkret heisst das: Die Polizei wird sofort eingeschaltet. Denn die Mitarbeitenden seien in erster Linie für die Sicherheit in und am Wasser verantwortlich. «Alle anderen Vorfälle, egal ob Portemonnaiediebstahl oder Belästigung, sind Sache der Polizei.»

Die KSS hat eine Hausordnung. Wer sich nicht daran hält oder ein Delikt begeht, dem kann ein Hausverbot auferlegt werden – dieses wird ausserdem der Polizei gemeldet.

Videoaufnahmen bei der Polizei

Die Schaffhauser Polizei hat Kenntnis vom Vorfall, wie Mediensprecher Patrick Caprez sagt. Da es sich aufgrund der Angaben um ein Offizialdelikt handeln könnte, hat die Polizei von sich aus Ermittlungen aufgenommen. Weitere Angaben, etwa zur Auswertung der Videoaufnahmen, kann Caprez wegen der laufenden Ermittlungen nicht machen. Er rät Eltern, die einen Übergriff feststellen, umgehend die Polizei zu informieren. Die Polizei führe keine Statistik darüber, wie oft solche Vorfälle aus einer Badi gemeldet werden, so Caprez.

Aktenkundig ist der Fall eines Mannes, der sich im Hallenbad der KSS einem Mädchen unsittlich genähert hatte. Konkret hatte der Mann versucht, die Hand des Mädchens in seine Badehose zu führen. Das Kind konnte sich aber losreissen und weglaufen. Wegen Ausfälligkeiten gegenüber Badegästen hatte der Mann zuvor ein Hausverbot erhalten. Am 30. Juni 2014 verurteilte das Schaffhauser Obergericht den damals 61-jährigen unter anderem wegen versuchten sexuellen Handlungen an einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

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