Stadt Schaffhausen will «hochwertigen Wohnraum» schaffen

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In einem zweiphasigen Vergabeverfahen soll der ideale Baurechtsnehmer gefunden werden, dessen Bauprojekt eine qualitätsvolle Entwicklung gewährleisten wird, schreibt die Stadt. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Die Areale «Werkhof Hochstrasse» und «Alpenblick» sollen zur Wohnraumentwicklung genutzt werden. Der Schaffhauser Stadtrat überwies die entsprechenden Vorlagen an den Grossen Stadtrat.

Wie die Stadt Schaffhausen am Freitag mitteilte, hat der Stadtrat zwei Vorlage zur Abgabe von Arealen im Baurecht an den Grossen Stadtrat überwiesen. Betroffen davon sind die Areale «Werkhof Hochstrasse» und «Alpenblick». Diese sollen gemäss den Zielen der Wohnraumentwicklung Schaffhausen genutzt werden.

Das Areal an der Hochstrasse umfasst eine bebaute Fläche von rund 5800 m2 an der Ecke Hochstrasse/Finsterwaldstrasse. Dort ist der von der Abteilung Entsorgung genutzte städtische Werkhof untergebracht. Mit dem Zusammenschluss der Tiefbauämter von Kanton und Stadt Schaffhausen fiel auch der Entschluss, dass die städtische Abteilung Entsorgung in den Werkhof im Schweizersbild umziehen wird. Dies wird nun im Frühling 2021 umgesetzt.

Auf dem Areal soll neu hochwertiger Wohnraum geschaffen werden mit modernen Mietwohnungen, heisst es in der Medienmitteilung der Stadt. In einem einfach gehaltenen offenen Vergabeverfahren soll jener Ausschreibungsteilnehmer ermittelt werden, der die beste Entwicklung der Liegenschaft im Interesse der Stadt gewährleistet.

Das Areal «Alpenblick» hat eine Grösse von 2615 m2. Es befindet sich an der Ecke Stimmerstrasse/Rheinhardstrasse/Eichenstrasse. Es soll im Baurecht exklusiv an einen gemeinnützigen Wohnbauträger wie zum Beispiel eine Wohnbaugenossenschaft vergeben werden, um auf dem Areal gemeinnützigen Wohnraum zu erstellen. Die Vergabe des Areals «Alpenblick» sei Teil der stadträtlichen Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, schreibt die Stadt.

In beiden Fällen werde das neue, zweiphasige Vergabeverfahren angewendet. In der ersten Phase möchte die Stadt einen geeigneten Baurechtsnehmer suchen. In der zweiten Phase müsse der Baurechtsnehmer einen Architekturwettbewerb durchführen, damit eine qualitätsvolle Entwicklung gewährleistet wird. Der Architekturwettbewerb soll von der Stadt begleitet werden.

Über die Vergabe von Baurechten mit einem Landwert von über 1 Millionen Franken entscheidet gemäss der verfassungsmässigen Kompetenzregelung abschliessend der Grosse Stadtrat. Mit den jetzt vom Stadtrat an den Grossen Stadtrat verabschiedeten Vorlagen soll die Kompetenz zur Abwicklung des Vergabeverfahrens an den Stadtrat übertragen werden. (bic)

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