Schaffhausen: Verlängerte Polizeistunde kommt doch noch nicht

Isabel Heusser | 
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Die Aussenterassen der Restaurants und Bars in der Stadt Schaffhausen bleiben vorerst ab 0.30 Uhr in der Nacht leer. Symbolbild: Pixabay

Die Stadt wollte Bars und Restaurants erlauben, ihre Gäste an den Wochenenden eine Stunde länger draussen zu bewirten. Gegen die Verlängerung der Polizeistunde sind nun aber Rekurse eingegangen.

Die Gastronomen freuten sich: 13 Beizen und Bars in und um die Schaffhauser Altstadt hatten die Bewilligung erhalten, ihre Terrassen an den Wochenenden im Sommer eine Stunde länger, bis 1.30 Uhr, offen zu lassen. Ab 1. April dieses Jahres hätte die neue Regelung gelten sollen, vorerst im Pilotbetrieb. Doch so weit ist es gar nie gekommen. Wie der Einwohnerverein Altstadt Schaffhausen in der aktuellen Ausgabe seiner Mitgliederzeitung schreibt, gingen bei der Stadt vier Rekurse gegen die verlängerte Polizeistunde ein. Die Rekurrenten gaben an, der Stadtratsbeschluss verletze die Lärmschutzregelung in der Polizeiverordnung. Laut Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum der Stadt Schaffhausen, kritisierten die Rekurrenten unter anderem, die Stadt schütze die Anwohner nicht genügend vor Lärm. Die Rekurse liegen nun beim Regierungsrat, eventuell muss sich auch das Obergericht damit beschaffen. Wie lange es dauert, bis ein Entscheid dazu vorliegt, ist nicht klar. Möglicherweise kommt es zu einem längeren Rechtsstreit. Die Stadt habe deshalb beschlossen, die Verlängerung zu sistieren, sagt Bettini. Somit müssen die betroffenen Gastronomen ihre Terrassen diesen Sommer wie bisher um 00.30 Uhr schliessen. Einen neuen Anlauf wird es frühestens im Sommer 2020 geben. (heu)

Mehr zum Thema lesen Sie morgen Donnerstag in der Printausgabe der Schaffhauser Nachrichten oder hier auf «shn.ch».

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