Stadt Schaffhausen steht 2019 ohne Budget da

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Die finanzielle Planung für die Stadt Schaffhausen gestaltet sich ohne Budget 2019 schwierig.

Die rechtlichen Abklärungen zur Frage der Gültigkeit des städtischen Budgets des nächsten Jahres sind abgeschlossen. Wegen des Steuerfussreferendums erwartet Schaffhausen ein Notbudget.

Das Steuerfussreferendum der SVP hat Einfluss auf das Budget 2019 der Stadt Schaffhausen. Wie die Stadtkanzlei mitteilt, geht der Stadtrat nach Rücksprache mit dem für die Gemeindeaufsicht zuständigen Volkswirtschaftsdepartement (VD) von einem nicht rechtskräftigen Budget aus - bei angenommenem Referendum gelte es als verworfen. Der Abstimmungstermin für das Referendum wird vom Stadtrat nach Einreichung und Prüfung der Unterschriften festgelegt - übergeben werden sollen diese noch am Freitag.

Damit die Stadt nicht vollständig blockiert ist, soll jetzt der verbleibende Handlungsspielraum genutzt werden. Laut Art. 9 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes ist der Stadtrat bei nicht bewilligtem Budget ermächtigt, nur die für die «normale Staatstätigkeit unabdingbaren Ausgaben» zu tätigen. Gleichzeitig führt das VD aber aus, dass auch ohne rechtskräftiges Budget nicht nur die gebundenen, sondern in massvollem Rahmen auch neue Ausgaben getätigt werden können. Weiter wird im Schreiben darauf verwiesen, dass dem Grossen Stadtrat bei einer Rückweisung des Steuerfusses ein Spielraum gegeben werden müsse, um allfällig knapp ausgegangene Budgetanträge nochmals überdenken zu können.

Folgende Eckwerte hat der Stadtrat mit der Weisung  zum Ausgabeverhalten für die Zeit ohne rechtskräftiges Budget erlassen: 

  • Alle gebundenen Ausgaben in der Erfolgs- und Investitionsrechnung können getätigt werden.
  • Bereits rechtsgültige Kredite (z.B. Verpflichtungskredite aus Vorjahresbudgets oder von Vorlagen) sind nicht betroffen und dürfen unbeschränkt verwendet werden.
  • Mit dem Budget 2019 beantragte Investitionskredite können nur beansprucht werden, wenn ein Schadenseintritt droht, sofern die Ausgabe nicht getätigt wird. Investitionen, zu welchen in der parlamentarischen Debatte ein Antrag gestellt wurde, werden in jedem Fall zurückgestellt.
  • Kredite in der Erfolgsrechnung unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze können mit Zurückhaltung getätigt werden.
  • Alle Pensenerhöhungen bleiben zurückgestellt. Ausnahme davon sind die gebundenen Erhöhungen (Beispiel in den Alterszentren aufgrund erhöhter Pflegebedürftigkeit). Stellenwiederbesetzungen mit unverändertem Pensum sind davon nicht betroffen.
  • Die Lohnsummenentwicklung wird zurückbehalten. Bei einem rechtsgültigen Budget werden Lohnerhöhungen rückwirkend per 1. Januar 2019 ausbezahlt.

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