Regierung lehnt Abstimmungsbeschwerde ab - spricht aber von Steuerfusserhöhung

Schaffhauser Nachrichten | 
Noch keine Kommentare
Laut Regierungsrat liegt doch eine Steuerfusserhöhung vor.

Erwartet Schaffhausen im Jahr 2019 eine Steuerfusserhöhung oder eine Beibehaltung? Der Regierungsrat gibt nun zu: Es wird eine Steuerfusserhöhung.

Die SVP-Grossstadträte Michael Mundt und Hermann Schlatter reichten Ende November eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat gegen den Festsetzungsbeschluss zum Steuerfuss 2019 ein. Die Beschwerde richtete sich gegen den Verweis im Beschluss, wonach es sich beim auf 96 Prozent festgesetzten Steuerfuss um eine Beibehaltung des Prozentsatzes handle. Die SVP war der Meinung, es handle sich um eine Erhöhung des Steuerfusses – schliesslich würden die Schaffhauser aktuell mit dem Steuerrabatt von drei Prozentpunkten weniger Steuern zahlen als 2019.

Der Regierungsrat hat die Abstimmungsbeschwerde nun abgewiesen, gesteht allerdings ein: Der Verweis im Beschluss des Grossen Stadtrates sei rechtlich nicht korrekt. Der Regierungsrat komme daher in einer Medienmitteilung zu dem Schluss: «Es liegt eine Steuerfusserhöhung vor.»

Die Begründung für diese Ablehung des Regierungsrates ist, «dass keine Verletzung des Stimmrechts vorliegt, da in jedem Fall das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates ergriffen werden kann.» Allerdings müsse mit dem Unterschriftenbogen für das Referendum für die Stimmberechtigten klar sein, dass für 2019 mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen sei. «Das ist vorliegend nach Ansicht des Regierungsrates der Fall.» 

Gleichzeitig sei auch der Verweis im Beschluss des Grossen Stadtrates rechtlich nicht korrekt. So lag laut Regierungsrat der Steuerfuss der Stadt Schaffhausen im Jahr 2018 bei 93 Prozent. Der Hinweis auf den Steuerrabatt für das Jahr 2018 sei hierbei rechtlich unbeachtlich. Der Steuerfuss sei immer befristet und werde jährlich festgesetzt. Nachdem der Steuerfuss für 2019 auf 96 Prozent festgesetzt wurde, liege nun rechtlich gesehen für das Jahr 2019 aber doch eine Steuerfusserhöhung vor.

Die SVP vertrat die Meinung, es handle sich um eine Erhöhung des Steuerfusses – schliesslich würden die Schaffhauser aktuell mit dem Steuerrabatt von drei Prozentpunkten weniger Steuern zahlen als 2019. «Mit diesem von Grossen Stadtrat gewählten Verweis wird gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern suggeriert, der bisherige Steuerfuss würde beibehalten, was einer Täuschung gleichkommt.»

Sollte das Referendum gegen die Festsetzung des Steuerfusses für 2019 zustande kommen, wolle der Grosse Stadtrat im Abstimmungsmagazin detailliert darlegen, wie sich der Steuerfuss entwickelt habe und aufzeigen, dass rechtlich gesehen eine Steuerfusserhöhung vorliege. (rd)

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren