Hindernisfreie Bushaltestellen für die Stadt Schaffhausen

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Bis 2023 müssen Haltestellen in der Stadt Schaffhausen hindernisfrei umgebaut werden. Bild: Julia Leppin

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen schreibt vor, dass bis Ende 2023 bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei sein müssen. Das Tiefbau Schaffhausen sorgt zusammen mit den Verkehrsbetrieben Schaffhausen dafür, dass möglichst viele Bushaltestellen bis zu diesem Termin angepasst werden.

Hindernisfreie Bushaltestellen erleichtern Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Personen mit schwerem Gepäck oder mit Kinderwagen das Ein- und Aussteigen in den Bus. Die Stadt Schaffhausen hat bis heute 30 Bushaltestellen umgebaut.

Damit die Busse zugänglich sind, werden hohe Haltekanten gebaut. Allerdings können hohe Haltekanten aufgrund der Haltestellenlage nicht überall umgesetzt werden. Während an geraden Strassen meistens Lösungen gefunden werden, ist es bei Busbuchten und Kurven schwieriger. Eine Hilfe bieten die speziell für solche Haltestellen entwickelten Zürichbords, welche bei allen künftigen Haltestellen zum Einsatz kommen. Derzeit existieren sieben Haltestellen mit hohen Haltekanten und Zürichbord.

Diese Randsteine ermöglichen durch ihre Form bei korrekter Anfahrt mit dem Bus einen nahezu bündigen Anschluss an die Randsteinkante. Während an den heute gängigen Haltestellen die Randsteinkanten gemieden werden, um Reifenschäden zu verhindern, müssen die Zürichbords bewusst gestreift werden. Das erfordert einige Übung und auch etwas Mut. Aus diesem Grund integrieren die Verkehrsbetriebe Schaffhausen die Anfahrt der neuen Haltestellen in der diesjährigen Chauffeurweiterbildung. (uek)

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