«Kurze» von langer Dauer
Die «Chupiteria» in der Altstadt öffnete als «Pop-Up-Lokal» ihre Türen - jetzt bleibt sie aber mindestens bis 2019 offen. Wie geht das finanziell, wenn man nur Shots verkauft?
Das Prinzip «Pop-Up-Lokal»
Ein «Pop-Up-Lokal» ist ein Betrieb mit zeitlich befristeter Dauer. Um ihn führen zu können, braucht es laut Christian Wagner, Leiter des Lebensmittelinspektorats im Kantonalen Labor eine Gelegenheitsbewilligung. Diese wird von der Gewerbepolizei für Anlässe erteilt, die «im Voraus klar festgelegt und zeitlich eng begrenzt sind und die sich während des Jahres nicht regelmässig wiederholen». Primär werden solche Gelegenheitsbewilligungen dafür benötigt, Festanlässe wie beispielsweise das Lindli-Fäscht oder auch die Bockalp auf dem Herrenacker durchzuführen. Wiederholt sich ein Anlass regelmässig oder ist ein Betrieb über einen längeren Zeitraum geöffnet, muss bei der Gewerbepolizei eine Dauerbewilligung beantragt werden.
Geringer administrativer Aufwand
Eine Gelegenheitsbewilligung hat den Vorteil, dass sie mit weniger administrativem Aufwand erteilt werden kann. Laut Wagner soll sie es den Leuten auch erleichtern, einmal etwas «auszuprobieren». Wer ein Lokal jedoch über längere Zeit betreiben will, muss sich um eine Dauerbewilligung bemühen, die ein aufwendigeres administratives Prozedere mit sich bringt: Die baulichen Anforderungen werden durch die Behörden vor Ort überprüft, zudem muss der Betreiber einen Strafregisterauszug vorlegen, ein Schuldenverzeichnis hinterlegen sowie einen Nachweis über genügende fachliche Eignung im Gastgewerbe erbringen. Als Quereinsteiger im Gastgewerbe muss zudem eine Eignungsprüfung abgelegt werden.Die lebensmittelrechtlichen Vorgaben sind jedoch für alle gleich. Ob es sich nun um einen kurzen Festanlass oder um ein Restaurant handelt. (mvb)
Niemand trinkt sie wirklich gerne, trotzdem fehlen sie an Partys fast nie: «Shots», auch «Kurze» genannt, haben sich im Schaffhauser Nachtleben seit Langem etabliert. In den meisten Bars werden sie neben dem üblichen Angebot an Bieren, Weinen und Hochprozentigem angeboten. Ein anderes Konzept verfolgt jedoch die «Chupiteria»: In der winzigen Bar an der Safrangasse werden fast ausschliesslich Shots serviert. Kann das funktionieren?
Entstanden ist die Idee zur Chupiteria laut den Inhabern Laura Ferber und Jörg Göldi am ersten Neustadtfest, wo Ferber zum ersten Mal eine kleine «Shot-Bar» betrieben hatte. Die diversen aussergewöhnlichen Shots seien laut Ferber bei den verschiedensten Altersgruppen gut angekommen. Daraufhin hätten die beiden die Idee weitergesponnen und das Konzept für eine ständige Bar entwickelt. «Wir mochten die Idee, dass der Besuch der Shot-Bar ein Erlebnis sein soll, wo man Neues und Lustiges ausprobieren kann.»
«Die Bar ist uns ans Herz gewachsen»
Seit einem halben Jahr ist die Shot-Bar nun schon geöffnet. Ursprünglich war sie nur als «Pop-Up-Lokal» geplant und somit zeitlich befristet (siehe Box links). Schon nach wenigen Wochen war aber klar, dass die Bar für längere Zeit geöffnet bleiben soll: «Es ergab sich die Möglichkeit, den befristeten Mietvertrag zu verlängern.» Diese Chance liessen sich Ferber und Göldi nicht entgehen, denn die Arbeit mit den Gästen macht ihnen Spass:«Die Bar ist uns ans Herz gewachsen» so Ferber. Bis im März 2019 könne man sich nun darauf konzentrieren, sich «kreativ auszuleben». Ob die Bar danach aber noch weitergeführt wird, ist noch offen.
Wie reagieren die Schaffhauser auf die Shot-Bar? «Als einzige Shot-Bar in der Schweiz wecken wir natürlich die Neugierde der Leute», so Ferber. Die Besucher seien sehr experimentierfreudig, Ferber sieht die Bar deshalb als eine gute Ergänzung zum bisherigen Angebot in der Stadt. Am beliebtesten sei derzeit der «Tom Yum Shot», eine Eigenkreation aus thailändischem Rum mit eingelegten Gewürzen sowie Rohrzuckersirup und Limettensaft. «Den muss man auch nicht unbedingt schnell trinken» so Ferber.
Dank Eigeninitiative rentabel
Auch finanziell lohne sich die Chupiteria: Die Investitionen hielten sich in Grenzen, ausserdem habe man beim Umbau Vieles selbst gemacht, womit die Kosten ebenfalls gedrückt werden konnten. Hinzu komme, dass die Räumlichkeiten der Chupiteria als Zwischennutzung betrieben werden und somit wiederum kostengünstiger sind. Trotz der geringen anfänglichen Dauer musste aber auch die Chupiteria die Auflagen der Gewerbepolizei erfüllen: Notausgänge mussten gekennzeichnet, sanitäre Anlagen zu Verfügung gestellt und ein Reinigungskonzept erstellt werden.