WM 2018: Verhaltensregeln der Polizei für das Event

Ralph Denzel | 
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So gross war der Jubel bei der WM 2014 im Mosergarten. Damals hat die Schweiz gegen Honduras gespielt und 3:0 gewonnen. Bild: Selwyn Hoffmann

Die Schaffhauser Polizei hat ihre Vorbereitungen für die Fussball-Weltmeisterschaften abgeschlossen. Sie sei bereit zu einem Fussballfest im Kanton Schaffhausen beizutragen. Mit klaren Regeln.

Wie die Polizei Schaffhausen in einer Medienmitteilung erklärt, sei es wichtig, dass «Freudenkundgebungen möglich» sind, «solange diese für Dritte keine übermässige Beeinträchtigung und Belästigung bedeuten». Dabei gelte es zu bedenken, dass «dem Ruhebedürfnis der Schaffhauser Bevölkerung Rechnung getragen werden muss». Bis eine Stunde nach Spielschluss wir aber auch ein lauteres Verhalten toleriert. Auch bei eventuellen Autokorsos und Hup-Aktionen will die Schaffhauser Polizei während der einstündigen Toleranzfrist – aber längstens bis Mitternacht – ein Auge zudrücken.

Anders sieht es bei Dauerhup-Aktionen und Autokorsos nach Ablauf dieser Frist aus. Auch bei Verkehrsregelverletzungen, bei denen Personen gefährdet werden, höre der Spass auf. Hier will die Polizei laut Medienmitteilung «sofort und ohne Toleranz» eingreifen.

Beispiele dafür sind zu schnelle Autokorsos, auf dem Autodach mitgeführte oder aus dem Auto hinauslehnende Mitfahrer sowie gefährliche Gegenstände wie Fahnenstangen,die aus dem Auto ragen.

Die WM findet vom 14. Juni bis zum 15. Juli in Russland statt.

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