Problemschüler wird vom Unterricht an Gräfler-Schulhaus suspendiert

Ralph Denzel | 
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Schon an der Bachschule gab es immer wieder Probleme mit dem Schüler. Bild: Selwyn Hoffmann

Der Schüler, der im letzten Jahr durch unangemessenes Verhalten am Bach-Schulhaus aufgefallen war, wird nach den Frühlingsferien auch vom Schulunterricht am Gräfler-Schulhaus suspendiert.

Die Suspendierung wurde notwendig, weil der Schüler gegen eine interne Schulvereinbarung verstossen hat. Diese Vereinbarung war zu Beginn des Schuljahres aufgesetzt worden, als der Schüler neu ins Gräfler-Schulhaus kam. Die Vereinbarung enthielt klare Verhaltensregeln, die aufgrund der Vorfälle am Bach-Schulhaus verfasst worden waren. Die Vereinbarung wurde vom Schüler und seinen Eltern im August 2017 unterzeichnet.

So hat der Schüler eine Mitschülerin im Klassenzimmer massiv beleidigt. Mit dieser unbestrittenen Beleidigung hat er klar gegen die schriftliche Vereinbarung verstossen, was die sofortige Suspendierung nach sich zieht.

Der Schüler wurde vom Stadtschulrat acht Wochen vom Unterricht suspendiert. Länger ist rechtlich nicht zulässig, wie es in einer Medienmitteilung heisst. In dieser Zeit soll er einen unbezahlten Arbeitseinsatz absolvieren und wird von einem Schulsozialarbeiter betreut.

Arealverbot bei allen Stadtschaffhauser Schulen

In Erinnerung geblieben sind aber auch die Vorkommnisse am Bachschulhaus im letzten Jahr: Daher wurde dem Schüler präventiv ein Arealverbot für sämtliche Stadtschaffhauser Schulen ausgesprochen. Mit diesem Arealverbot trage «der Stadtschulrat einer allfälligen Verunsicherung an den Schulen Rechnung», wie es in der Mitteilung heisst. «Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen geniesst oberste Priorität.»

Mit den beschriebenen Massnahmen schöpfe der Stadtschulrat alle derzeit möglichen rechtlichen Schritte aus.

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