Kind im Auto: Polizei wird Kesb einschalten

Pascal Schmidlin | 
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Die junge Mutter liess ihr Kind im Auto zurück. Bild: Schaffhauser Polizei

Um tanzen zu gehen, liess eine Frau ihr Kind nachts im Auto zurück. Der Vorfall wird nun neben der Staatsanwaltschaft auch der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemeldet.

Nachdem eine 25-jährige Frau ihren zweijährigen Sohn in der Nacht auf Sonntag in einem Auto zurückgelassen hat, um ein Ausgangslokal zu besuchen, gehen auf den sozialen Medien die Wogen hoch. Auf der Facebook-Seite der Schaffhauser Polizei beklagen sich Dutzende von Leuten über das Verhalten der Mutter – und fordern Konsequenzen. Auch die Frage, wie es nun in diesem Fall weitergehe und welche Konsequenzen dies wohl für die Mutter haben werde, wird gestellt – und weshalb die Polizei einen Automechaniker angefordert habe, um den schreienden Bub zu befreien, und nicht einfach die Scheibe eingeschlagen hat.

«Da für das Kind keine akute Gefährdung bestand und es unter Beobachtung der anwesenden Polizisten war, haben diese entschieden, einen Mechaniker aufzubieten, um den Wagen zu öffnen», sagt Patrick Caprez, Mediensprecher der Schaffhauser Polizei. Schliesslich sei es auch möglich, dass beim Einschlagen der Scheiben das Kind verletzt werde.

Frage der Verhältnismässigkeit

«Da galt es, die Verhältnismässigkeit abzuwägen», so Caprez. Hinzu komme auch, dass die Polizisten ja nicht gewusst hätten, wo die Mutter sei und wie lange das Kind bereits alleine im Auto gewesen sei, als sie zum Wagen gekommen seien. «Es hätte auch sein können, dass die Mutter nur kurz hätte austreten müssen und kurz darauf wieder zurückgekommen wäre», sagt er. Dies war dann allerdings nicht der Fall. Die Mutter habe ihren Sohn bewusst im Auto zurückgelassen, um in einem Club mit Kollegen tanzen zu gehen. Laut Caprez rapportiert die Polizei nun den Fall der Schaffhauser Staatsanwaltschaft.

Bevor die nicht im Kanton Schaffhausen wohnhafte Mutter mit ihrem Sohn wegfahren durfte, musste sie übrigens zuerst noch einen Kindersitz organisieren, so Caprez. Denn ein solcher hat im Auto gefehlt, ist allerdings für Kinder in diesem Alter Pflicht.

Der Fall von Sonntagnacht weist Parallelen zu einem Geschehnis vom August 2015 in Winterthur auf. Dort liess ein Elternpaar sein Baby im Auto zurück, um ein Konzert zu besuchen. Ebenfalls ein Fall, bei dem die Wogen hochgingen und die Entrüstung über das Verhalten der Eltern gross war. Die zuständige Polizeistelle informierte darauf mit einem separaten Bericht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) über den Vorfall.

Das wird nun auch im Fall vom letzten Wochenende passieren. «Wir werden die zuständige Kesb-Stelle über den Vorfall von Sonntagnacht informieren», bestätigt Caprez. Das sei in Fällen, bei denen Kinder involviert seien, üblich. Davor wird die Frau aber polizeilich einvernom- men, um die genauen Hintergründe abzuklären.

«Kein harmloser Fall»

Die Kesb wird anschliessend entscheiden, ob und welche Massnahmen ergriffen werden sollen. Für Christine Thommen, Präsidentin der Kesb Schaffhausen, ist das Vergehen der Mutter unentschuldbar. «Es gibt in diesem Fall wohl keine plausible Erklärung seitens der Mutter für ihr Verhalten», sagt sie. Schliesslich sei ein zweijähriges Kind nicht fähig, zu sich selber zu schauen – und es hätte dem Kind etwas zustossen können, ohne dass es jemand bemerkt hätte. Zwar ist die Kesb Schaffhausen für den Fall nicht zuständig, doch ist das weitere Vorgehen für Thommen klar. «Ich würde die Mutter sofort zu einer Befragung auf die Kesb bestellen», sagt sie. Nur so könne man die Hintergründe genauer abklären und abwägen, wie man helfen könne. Dabei würde natürlich auch die Frage der Erziehungsfähigkeit der Mutter im Zentrum stehen.

Muss die Mutter nun gar fürchten, dass ihr das Kind weggenommen wird? «Das passiert nur in Ausnahmefällen», sagt Thommen. Da müsse schon eine hohe Gefährdung für das Kind bestehen, dass man zu dieser Massnahme greife. Da sie die Hintergründe aber nicht kenne, könne sie auch nicht abschätzen, welche Konsequenzen nun tatsächlich drohten.

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