In Deutschland ist Kiffen jetzt legal – in Büsingen gelten weiter andere Rechte

Ralph Denzel | 
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Am 1. April wurde vor dem Brandenburger Tor in Berlin «angekifft». Bild: Key

Wer sich in Büsingen einen Joint anzündet, macht sich weiterhin strafbar. Die Bürgermeisterin Vera Schraner erklärte in der letzten Gemeinderatsitzung, warum das so ist.

Seit dem 1. April darf in ganz Deutschland, unter Auflagen, legal gekifft werden. Ganz Deutschland? Nein, denn in der deutschen Exklave Büsingen gilt dieses Gesetz nicht. Das gab die Bürgermeisterin Vera Schraner in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt. Büsingen sei gemäss Staatsvertrag dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz unterstellt. In der Schweiz und damit auch in Büsingen ist der Freizeitkonsum von Cannabis weiterhin verboten.

Wenn Büsingerinnen und Büsinger jetzt «legal» kiffen wollen, bleibt ihnen also nur die Mitgliedschaft in einem Cannabisverein in der deutschen Nachbarschaft. Voraussetzung ist dort nur ein Wohnsitz in Deutschland - und Büsingen zählt, zumindest in dieser Hinsicht, als deutsche Gemeinde. 
 

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