Wer illegal Müll entsorgt, ist auf Film gebannt

Luc Müller | 
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Wer in Thayngen bei der Sammelstelle Weierl Abfall entsorgen will, wird mit der Videokamera überwacht. Bild: Symbolbild

In Thayngen wird bei der Entsorgungsstelle Weierli öfter etwas entsorgt, das dort nicht hingehört. Nun hat der Gemeinderat reagiert. Der Platz wird nun 24 Stunden mittels Videokamera überwacht.

Jetzt hat der Gemeinderat von Thayngen die Nase voll von den Müll­sündern: Die Sammelstelle Weierli wird nun seit rund zwei Wochen durch eine Video­kamera 24 Stunden überwacht. Ein Schild bei der Entsorgungsstelle, die nicht eingezäunt ist und so immer auch mit dem Auto bequem angefahren werden kann, macht auf die Videoüberwachung aufmerksam. «Wir hatten schon länger Problem mit illegal entsorgtem Abfall hier», erklärt Christian Müller, Bereichsleiter Tiefbau bei der Gemeinde Thayngen.

Vor rund einem Jahr musste auch die Eisenmulde auf dem ­Entsorgungsplatz ­Bibern entfernt werden, da trotz Hinweis immer wieder unerlaubt ­Abfall darin entsorgt worden war.

Müllsäcke illegal entsorgt

Beim Weierli kann man Glas, Kleider/Tex­tilien, Kleinbatterien, Kunststoffe, Leucht­stofflampen, Öl, PET-Flaschen sowie Dosen aus Weissblech oder Alu entsorgen. Doch gemäss Müller haben unbekannte auch Elektrogeräte hier entsorgt – teilweise wurde auch Sperrmüll wie ein altes Sofa ­illegal abgelegt. «Zudem werden die öffentlichen Abfallkübel mit Müllsäcken voll­gestopft», ärgert sich Christian Müller.

«Wer hier einfach ein Sofa ablegt, macht das nicht unüberlegt, sondern in voller Absicht. Das muss bestraft werden.»

Christian Müller, Bereichsleiter Tiefbau, Gemeinde Thayngen

Die Müllabfuhr in Thayngen ist nicht gratis: Die Müllsäcke müssen eine Ge­bührenmarke tragen – genau dieses Geld ­wollen die Müllsünder sparen, indem sie ihren Abfall im öffentlichen Abfallkorb entsorgen. «Die Werkhofmitarbeiter müssen ­regelmässig dann den liegen gebliebenen Dreck entsorgen. Die Kosten dafür bleiben an der Gemeinde hängen.» Deshalb sei er als Chef der Entsorgung beim ­Gemeinderat vorstellig geworden, um die Problematik anzusprechen. «Mittels Gemeinderatsbeschluss ist nun eine Kamera installiert worden», so Müller.

Seit rund zwei Wochen in Betrieb

Der Gemeinderat habe sich bei der ­Polizei informiert und von dort die Info ­erhalten, der Gemeinderat könne eine ­solche Videoüberwachung in Eigenregie mittels Beschluss fassen.«Die Aufnahmen von der Entsorgungsstelle Weierli werden nicht gespeichert. Das Band wird immer nach 24 Stunden wieder überspielt», informiert Christian Müller. Bei Bedarf, wenn er illegalen Abfall entdeckt, sichtet er allein die Videosequenzen auf der Suche nach den Müllsündern. Seit rund zwei ­Wochen macht die Kamera Aufnahmen – bisher gab es keinen Müllvorfall.

Keine Kameras sonst

«Auf dem ganzen öffentlichen Gemeindegebiet Thayngen ist sonst keine Kamera installiert», versichert Müller. Wird jemand überführt, seinen Müll unsach­gemäss beim Weilerli entsorgt zu haben, erhält er eine Busse von 200 Franken, zusätzlich muss er die Entsorgungskosten zahlen.

«Wer hier einfach ein Sofa ablegt, macht das nicht unüberlegt, sondern in voller ­Absicht. Das muss bestraft werden», sagt Christian Müller. Sperrmüll kann in Thayngen ganz legal bei den sechsmal pro Jahr stattfindenden Sperrmüllabfuhr kostenpflichtig entsorgt werden.

Die andere Möglichkeit: Bei der Ent­sorgungsstelle Wippel (Frei AG) kann man Sperrmüll ebenfalls kostenpflichtig ent­sorgen. Die Entsorgung ist hier im umzäumten Areal jeweils am Mittwoch (16 bis 17 Uhr) und am Samstag (10.30 bis 11.30 Uhr) möglich.

Das sagt der kantonale Datenschützer dazu

Bisher gibt es kein kantonales Gesetz im Kanton Schaffhausen, das die ­Videoüberwachung regelt. «Die Gemeinden können durchaus selbst ­dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen, beispielsweise in der kommunalen Polizeiverordnung», erklärt der kantonale Datenschützer Chri­s­toph Storrer. Das Datenschutzgesetz des Kantons Schaffhausen schreibt für eine Videoüberwachung aber vor, dass es dafür eine genügend konkrete gesetzliche Grundlage braucht und die Verhältnismässigkeit gewährt bleiben muss.

Ausmass und Umfang regeln

Gemäss Storrer muss ein entsprechender Erlass unter anderem das Ausmass (welcher Bereich wird gefilmt) und den Umfang (wie lange wird gefilmt) definieren. Zudem muss festgelegt sein, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden und wer sie sichten darf. Auch müssen die Rechte der Gefilmten geregelt sein: Wie kann ich mich wehren, wenn ich mich an der Entsorgungsstelle korrekt verhalten habe und trotzdem ­gefilmt wurde? Eine Videoüberwachung wie hier in Thayngen bei der Entsorgungsstelle Weilerli greift in die Privatsphäre des Einzelnen ein. In solchen Fällen sieht das kantonale Datenschutzgesetz vor, dass es eine Vorprüfung durch den Datenschützer geben muss, bevor die Videoüber­wachung des öffentlichen Grundes startet.

Thayngen kontaktieren

«Von der Gemeinde Thayngen wurde ich nicht kontaktiert. Ich werde mich nun mit dem Gemeinderat in Verbindung setzen und die kommunalen Voraussetzungen und das Reglement für die Videoüber­wachung genauer unter die Lupe nehmen», erklärte Storrer gestern den SN. (uc)

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