«Einfach ins Telefon husten –das genügt nicht»

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Neu kann man per WhatsApp ein Arztzeugnis bestellen. Bild: Jeannette Vogel

Ein Arztzeugnis über WhatsApp bestellen? Grundsätzlich möglich, aber laut der Schaffhauser Kantonsärztin nicht zu empfehlen.

Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen, müssen ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen. Gewöhnlich wird ein Zeugnis ab dem dritten Tag der Abwesenheit verlangt. Dafür muss normalerweise ein Arzt aufgesucht werden. Neu werden aber auch Zeugnisse ohne den Gang in die Praxis ausgestellt – ein WhatsApp-Zeugnis ist nicht länger ein Ding der Unmöglichkeit. Schweizer können es über ein deutsches Unternehmen beziehen.

Die Kantonsärztin sagt: «Diese Entwicklung ist auch für mich ein wenig strub.» Es sei ein zweischneidiges Schwert, sagt Maha Züger. Auf der einen Seite sei ein Arztzeugnis ein Arztzeugnis: «Auf der anderen Seite muss aber vor der Attestierung einer Diagnose und der Arbeitsunfähigkeit ein Arzt aufgesucht werden.»

Sie weise normalerweise Zeugnisse, die nur durch telefonischen Kontakt ­erstellt wurden, zurück: «Einfach ins Telefon husten genügt nicht.» Sie rate auch ihren Arztkollegen, dies nicht zu akzeptieren. «Das Gleiche gilt für WhatsApp-Zeugnisse.» Eine persönliche Konsultation des Arztes durch den Arbeitnehmer sei für sie unerlässlich, so Züger. Oder, je nach Krankheitsgrad, ein Hausbesuch durch den Arzt. Dies liege auch im Interesse des Mediziners: «Er macht sich durch eine Telefon- beziehungsweise WhatsApp-Diagnose unglaubwürdig.»

«Bitte machen Sie das nicht mehr»

Was ist gängige Praxis und was sagt das Gesetz? «Das sind zwei paar Schuhe», sagt Maha Züger, die per 1. Januar den langjährigen Kantonsarzt Jürg Häggi abgelöst hat. Es sei landesweit nicht verboten, Ferndia­gnosen zu erstellen und diese mit einem Arztzeugnis zu bestätigen. «Ich sage aber gewöhnlich: Bitte machen Sie das nicht mehr.»

Für den Arbeitnehmer kann eine Ablehnung des Arbeitszeugnisses vor allem bei längerer Krankheit unangenehme Folgen haben, sagt die Kantonsärztin. Es bestehe die Gefahr, dass er kein Taggeld erhält. (jvo)

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