Neuhausen will mit kühleren Räumen und weniger Strassenlicht durch den Winter

Eva Kunz | 
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Neuhauser Strassen sollen nachts nur reduziert beleuchtet werden. Bild: Pixabay

Um der drohenden Energiemangellage entgegenzuwirken, will der Neuhauser Gemeinderat nun mit kühleren Innenräumen, dem Ausschalten nicht genutzter Geräte sowie reduzierter Strassenbeleuchtung handeln.

Nachdem der Kanton Schaffhausen Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs beschlossen hat und an die Gemeinden appelliert hat, es ihm gleichzutun, zieht Neuhausen nach. Wie der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Freitagabend schreibt, unterstützt auch er die vom Bundesrat am 31. August beschlossenen Massnahmen.

Um seinen Beitrag zum Sparen von Energie zu leisten, hat der Neuhauser Gemeinderat den Gemeindeführungsstab (GFS) einberufen, der die Gemeinde und die Verwaltung zielgerichtet und koordiniert auf die drohende Energiemangellage vorbereiten soll. 

Temperaturreduktion und weniger Licht

Bereits jetzt hat Neuhausen einige Massnahmen erlassen: In der Verwaltung sollen sämtliche nicht benötigte elektronische und elektrische Geräte und Anlagen ausserhalb der Arbeitszeit ganz ausgeschaltet werden (kein Standby). Licht in Verwaltungsgebäuden und Büros soll nur brennen, wenn sich Menschen darin aufhalten. Zudem werden folgende Raumtemperaturen als Richtwert während der Heizperiode festgelegt: In Räumlichkeiten der Verwaltung soll die Temperatur maximal 19 Grad betragen, in Schulzimmern ebenfalls, in Schulkorridoren soll eine Raumtemperatur von 17 Grad eingestellt werden und in Turnhallen eine Temperatur von 17 bis 18 Grad. Die Temperatur im Hallenbad Gemeindewiesen wird um 1 Grad reduziert. Weiter hat der Neuhauser Gemeinderat Massnahmen für die öffentliche Beleuchtung definiert. So soll jede zweite Beleuchtung auf Halbnachtbetrieb gestellt werden, sprich: von 24 Uhr bis 6 Uhr keine Beleuchtung. Die Fussgängerstreifen bleiben unverändert beleuchtet.

Der Gemeinderat von Neuhausen will darüber hinaus zusätzliche Massnahmen abklären und diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft setzen.

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