Fledermäuse beim Rheinfall: Zuständig ist der Kanton

Ralph Denzel | 
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Neben der Fischzuchtanstalt wurde ein Imbissstand gebaut. Darunter liegt eine Höhle, in der bis zu 320 Wasserfledermäuse zu Hause sind. Bild: Saskia Baumgartner

Der Imbissstand in Neuhausen am Rheinfall, der direkt unter einer Fledermaushöhle steht, erregt weiterhin die Gemüter. Die Gemeinde gibt die Verantwortung weiter.

Seit Anfang April wird direkt neben der kantonalen Fischzuchtanstalt indisches Essen angeboten. In einem neuen, feststehenden Imbissstand. Erstellt wurde dieser, noch bevor das Bauprojekt am 13. April im Schaffhauser Amtsblatt ausgeschrieben war. Eingereicht hatte das Gesuch das Hochbauamt des Kantons Schaffhausen.

Direkt unter dem Standort des Standes befindet sich jedoch eine Fledermaushöhle. Letztere liegt direkt unterhalb des Imbissstands (siehe Bild). «Die Höhle gilt als eines der bedeutendsten Fledermausschutzquartiere in Europa», so Urs Hinnen, Einwohnerrat in Neuhausen. Der Grünen-Politiker wies zudem darauf hin, dass 2017 nach über 20 Jahren erstmals Nachwuchs in der Höhle gesichtet worden sei.

Hinnen wollte daher in einer kleinen Anfrage wissen, warum der Imbissstand, der sich direkt über der Fledermaushöhle befindet, vor der Ausschreibung im Amtsblatt den Betrieb aufnehmen konnte. Laut der Antwort der Gemeinde sei dies möglich, wenn es sich um eine sogenannte «Fahrnisbaute» handle. Diese, nur temporärer Bauten, bräuchten nicht zwingend eine Baugenehmigung. Ob dies bei dem Imbissstand ebenfalls zutreffe, müsse noch geklärt werden. Die Gemeinde empfiehlt aber, im Zweifel immer eine Baubewilligung einzuholen.

Auf die Frage wie der Schutz der Fledermäuse gewährleistet sei, verweisst die Gemeinde auf den Kanton Schaffhausen: Dieser sei Grundeigentümer. Zuständig für den Schutz sei das Baudepartement, welches auch über entsprechende Fachleute verfüge.

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