«Altersghetto»-Kritik zurückgewiesen

20 neue Alterswohnungen plant die Wohnbaugenossenschaft Waldpark in Neuhausen. Einwendungen von Privatpersonen und dem Heimatschutz Schaffhausen wurden nun abgewiesen.
Geplante Umzonung
Schon im Rahmen der ersten Rhysicht-Überbauung war eine Grundstücksumzonung von der Wohnzone II zur Zone der öffentlichen Bauten und Anlagen vorgenommen worden. Dadurch konnte vier- statt zweigeschossig gebaut werden. Für das neue Projekt ist erneut eine solche Umzonung vorgesehen. Aber sind private Alterswohnungen öffentliche Bauten? Ja, sagt der Neuhauser Gemeinderat. Er beruft sich auf Artikel 9, Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes, wonach private Bauten und Anlagen zulässig sind, wenn sie im Dienste der Öffentlichkeit stehen. Dies sei bei den Alterswohnungen der Fall, zumal es sowohl kantonal als auch kommunal zu wenig solcher Wohnungen gebe.
Ungebrochen ist die Nachfrage nach Alterswohnungen in Neuhausen. Vor vier Jahren hat die Wohnbaugenossenschaft Waldpark ihre ersten 40 Alterswohnungen realisiert – mit Aussicht auf den Rhein und gegenüber dem Altersheim Rabenfluh gelegen. Schon zur Eröffnung der Rhysicht-Überbauungen gab es mehr Interessenten als Wohnungen. 2016 hat die Wohnbaugenossenschaft angekündigt, weitere Alterswohnungen realisieren zu wollen. Geplant sind 20 Wohneinheiten auf einem rund 1700 Quadratmeter grossen Grundstück neben den bereits existierenden drei Wohnblöcken der Wohnbaugenossenschaft an der Rabenfluhstrasse. Vorgesehen ist ein vierstöckiger Bau mit einem Attikageschoss.
Umzonung notwendig
Um dieses Gebäude realisieren zu können, muss der Zonenplan teilrevidiert werden – ein erster Schritt hierzu ist nun getan. Der Neuhauser Gemeinderat hat drei Einwendungen, die während der öffentlichen Auflage im Mai und im Juni 2017 eingingen, abgewiesen. Mit der Teilrevision des Zonenplans soll das Grundstück, das derzeit in der Wohnzone II liegt – wo nur zweistöckig gebaut werden darf –, in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Zwar ist derzeit eine Totalrevision der Neuhauser Nutzungsplanung im Gange. Gemäss Gemeinderat ist die zeitliche Umsetzung dieser Totalrevision jedoch nicht abschätzbar, weshalb die Alterswohnungen durch eine erneute Teilrevision – die mittlerweile siebzehnte – des bestehenden Zonenplans ermöglicht werden sollen.
Kritik: Zu viele Alterswohnungen
Die Einwendungen hierzu waren von drei Parteien gemacht worden. Ein Einwender, vertreten durch einen Anwalt, brachte eine ganze Palette an Kritikpunkten ein. Unter anderem machte er eine «fehlende gesamthafte Betrachtungsweise» geltend. Der Gemeinderat jedoch sieht den Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Neuhausen ausgewiesen und die vorgesehene Erweiterung an der Rabenfluhstrasse als hierfür geeignet. Der Gemeinderat argumentiert mit der Nähe zu Bus, Bahn, Naherholungsgebiet Rhein, Ortszentrum, Ärzten, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten. Befürchtet wurde vom Einwender zudem, dass mit den zusätzlichen Alterswohnungen, die gegenüber von einem Alters- und Pflegeheim realisiert werden sollen, eine Art Altersquartier entstehen würde. Hierzu schreibt der Gemeinderat: «Nicht zutreffend ist das Argument, es komme zu einer Massierung von Alterswohnungen.» Weiter heisst es: «Die unmittelbar angrenzenden Gebiete Austrasse, Echostrasse etc. weisen eine altersmässig hohe Durchmischung auf, sodass die Gefahr eines ‹Altersghettos› nicht besteht.»
Ein anderer Einwender störte sich an der Höhe des geplanten Gebäudes und befürchtete Sichteinschränkungen. Auch dieser Einwand wurde vom Gemeinderat abgewiesen. Genauso wie jener des Heimatschutzes Schaffhausen, dem es um den Schutz einer Magerwiese ging. Eine Beeinträchtigung der Wiese wird jedoch nicht erwartet.
Im nächsten Schritt entscheidet der Einwohnerrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums über die Teilrevision des Zonenplans.