Nach 2.5 Jahren: Einigung um Begginger Jagdrevier

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Bald soll wieder im Revier Beggingen «richtig» gejagt werden können. Symbolbild: Pixabay

In Beggingen ist ein Rechtsstreit um das Jagdrevier zu Ende gegangen, der sämtliche Instanzen beschäftigt hatte.

In Beggingen ist ein Rechtsstreit beendet worden, der fast 2.5 Jahre angedauert hatte und bis vor das Bundesgericht gezogen worden war. Laut einer Medienmitteilung der Gemeinde Beggingen haben die beteiligten Parteien am runden Tisch eine Lösung gefunden. Anwesend waren die Begginger-Jagdgesellschaften Nord und Süd, Kantonsvertreter und Gemeinderatsvertreter.

Das Ergebnis der Verhandlungen: Der Gemeinderat Beggingen wolle zukünftig wieder zwei Jagdreviere ausschreiben.

Klage, Gegenklage, Gegenklage

2016 waren die beiden Reviere Nord und Süd zu einem vereinigt worden. Den Zuschlag hatte damals die Jagdgesellschaft Beggingen-Süd bekommen. Das hatte zu einem Rekurs durch die Jagdgesellschaft Beggingen-Nord geführt. Der Regierungsrat, bei dem der Rekurs einging, verfügte daher 2017, dass der Entscheid aufzuheben sei. Als Begründung gab man «schwerwiegende Verfahrensfehler» an. Das führte wiederum zu einer Klage durch die Gemeinde Beggingen und der Jaggesellschaft Beggingen-Süd vor dem Obergericht.

Dort stellten die Richter fest, dass zwar Verfahrensfehler bei dem Entscheid durch die Gemeinde begangen worden waren, aber die Entscheidung trotzdem rechtens war. Als Reaktion darauf zog nun wiederum die Jagdgesellschaft Beggingen-Nord vor das Bundesgericht, allerdings ohne Erfolg: Die obersten Richter bestätigten das Urteil des Schaffhauser Obergerichts.

Damit lag der Entscheid ob die Vergabe rechtens war oder nicht wieder beim Regierungsrat – denn weder das Obergericht noch das Bundesgericht hatten sich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Wie es jetzt weitergeht

Für eine dauerhafte Lösung hat nun die Jagdgesellschaft Beggingen-Nord ihren Rekurs beim Regierungsrat zurückgezogen. Im Gegenzug stellte der Gemeinderat Beggingen ein Gesuch an die Jagdgesellschaft Süd, um eine Teilabtretung des Reviers zu erwirken. Diese stimmte zu, woraufhin der Gemeinderat eine Neuordnung des Reviers festlegte.

Jetzt könne der ordentliche Vorgang gemäss Jagdgesetz, betreffend Neuverpachtung wieder aufgenommen werden, so die Gemeinde in einer Medienmitteilung. In den nächsten Schritten werde nun eine Schätzungskommission den Pachtpreis festlegen. Danach soll das Gebiet Beggingen Nord ausgeschrieben und für die «Eingabe der Jagdgesellschaften bereit stehen».

Man hoffe, dass nach der geplanten «Vergabe durch den Gemeinderat» so endlich wieder «Jagd auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Beggingen» betrieben werden könne. (rd)

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