Die Attacke kam von einem Listenhund

Isabel Heusser | 
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Beim Angriff wurde ein Chihuahua getötet. Symbolbild

Ein bewilligungspflichtiger Hund hat in Löhningen einen Chihuahua angegriffen und so schwer verletzt, dass das Hündchen starb. Der angreifende Hund wurde beschlagnahmt.

Es geschah am Samstagnachmittag in Löhningen: Eine Frau geht mit einem Chihuahua spazieren, passiert ein fremdes umzäuntes Grundstück. Plötzlich kommt ein Hund vom Garten her angerannt, hinter ihm ein zweiter. Die beiden finden ein Loch im Zaun, stürzen sich sofort auf den Chihuahua. Die Leine wird der Frau aus der Hand gerissen, die Hunde zerren den vierjährigen Chihuahua hinters Haus, wo er schwer verletzt wird. Zwar bringt die Person, welcher die Hunde gehören, den Chihuahua noch zum Tierarzt, doch der kann nichts mehr tun: Das Hündchen stirbt an seinen schweren Verletzungen.

Die Frau, welche mit ihm Gassi gegangen ist, war nicht die Besitzerin, sie kannte den Hund aber und hatte ihn schon mehrmals ferienhalber betreut: Der Chihuahua gehörte der Partnerin ihres Sohnes. Dieser hat in den SN einen Leserbrief dazu verfasst und ist schockiert über den Vorfall. Seine Mutter mache sich Vorwürfe, obwohl sie nichts dafür könne. «Die Frage nach dem Warum bleibt ungeklärt und bringt auch unser treues Familienmitglied nicht zurück», schreibt der Mann. Als minimalen Trost könne man sagen, dass der kleine Hund wahrscheinlich sehr schnell tot gewesen sei und nicht habe leiden müssen. «Meine Freundin ist im Wissen darum, dass ihr ihre geliebte Gina für immer genommen wurde, am Boden zerstört.» Der Mann macht sich Sorgen: «Dieses Mal war unsere Gina das Opfer, es hätte aber auch ein kleines Kind sein können.» Weitere Fragen der SN zum Vorfall möchte er aus Rücksicht auf seine Familie nicht beantworten: «Wir wollen erst mal zur Ruhe kommen.» Gina hinterlasse eine riesengrosse Lücke im Alltag.

Im schlimmsten Fall eingeschläfert

Eine Bekannte, die am Samstag die Familie besuchte, verständigte nach dem Angriff die Schaffhauser Polizei. Mediensprecherin Cindy Beer bestätigt den Vorfall und präzisiert: «Beide Hunde sind unter dem Zaun hindurch ins Freie gelangt, gebissen hat aber nur einer.» Dieser Hund sei daraufhin durch die Polizei beschlagnahmt worden, sagt Beer. Um welche Art von Einrichtung es sich handle, werde jeweils nicht bekannt gegeben. Die Polizei rapportiere den Fall nun an das Veterinäramt des Kantons.

Dort weiss man bereits von der Beissattacke, wie Kantonstierarzt Peter Uehlinger sagt. Zum vorliegenden Fall nimmt er keine Stellung, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Nur so viel: «Es handelt sich um einen bewilligungspflichtigen Hund.» Das bedeutet, der Hund gehört zu einer Rasse mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial». Wer einen solchen Hund, auch Listenhund genannt, halten will, muss gegenüber dem Veterinäramt Fachkennnisse über Hundehaltung vorweisen können. Nach einer Beschlagnahmung gehe es grundsätzlich als Erstes darum abzuklären, was wirklich passiert sei und ob das Tier schon einmal auffällig geworden sei, sagt Uehlinger. Danach werde der Hund einem Wesens- und Verhaltenstest unterzogen. Auch der betroffene Hundebesitzer wird befragt. «Bei einem schwerwiegende Vorfall wie demjenigen in Löhningen können die Abklärungen recht aufwendig sein», so der Kantonstierarzt. Je nach Resultat dürfe der Hund dann zurück zu seinem Besitzer, teilweise unter Auflagen. Dazu gehört etwa Maulkorb- oder ständige Leinenpflicht. Unter Umständen müsse der beschlagnahmte Hund später fremdplatziert oder, im schlimmsten Fall, eingeschläfert werden. Das komme aber sehr selten vor.

«Ein schwerer Eingriff»

Im Kanton Schaffhausen würden Hunde nur in Einzelfällen, also zwei- bis viermal jährlich, beschlagnahmt, sagt Uehlinger. Dahinter muss aber nicht unbedingt ein Angriff auf einen Menschen oder ­einen anderen Hund stecken. «Manchmal erfolgt eine Beschlagnahmung auch, weil das Tier vernachlässigt oder falsch gehalten wurde.» Werde jemandem ein Tier weggenommen, auch nur vorübergehend, sei das für den jeweiligen Besitzer sehr dramatisch und ein grosser Eingriff in die Privatsphäre. Allein schon aus rechtlichen Gründen – die Besitzer können sich mit einem Rekurs wehren – würden Tiere nur beschlagnahmt, wenn es dafür gute Gründe gebe.

Die Gemeinde Löhningen hat erst durch die SN vom Vorfall erfahren. Bisher habe es keine Probleme mit freilaufenden oder gefährlichen Hunden gegeben, sagt Vizepräsident Seref Gültabak.

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