Nach Medikamententests in der Psychiatrie: Kanton will Solidaritätsbeitrag für Breitenau-Opfer sprechen

Nachdem ein Gutachten aufgezeigt hatte, dass es in der Psychiatrie Breitenau unrechtmässige Medikamentenversuche gab, beschloss der Kantonsrat einen Solidaritätsbeitrag für die Opfer zu sprechen. Nun legt die Regierung einen Gesetzesentwurf vor.
Die Opfer eines dunklen Kapitels der Schaffhauser Medizingeschichte sollen nun entschädigt werden. In der psychiatrischen Klinik Breitenau fanden in den 1950er- und 1960er-Jahren dubiose Medikamentenversuche statt – mutmasslich ohne Einverständnis der Patienten. Ein wissenschaftliches Gutachten weist auf 14 Fälle hin, in denen ungeprüfte Präparate verabreicht wurden.
Aus diesem Grund hat alt Kantonsrat Bruno Müller (SP) eine Motion eingereicht, die eine gesetzliche Grundlage für eine Wiedergutmachungszahlung fordert. Für eine neue Rechtsgrundlage sah der Regierungsrat keine Notwendigkeit, da sich Betroffene schon jetzt auf ein bestehendes Gesetz berufen können, um einen symbolischen Geldbetrag und eine förmliche Entschuldigung zu erhalten.
Dieser Argumentation konnte der Kantonsrat nichts abgewinnen und stimmte der Motion Müllers dennoch zu. Nun hat die Regierung – nur wenige Wochen nach der Ratsdebatte – dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Dabei hat die Regierung einen Gesetzesentwurf, der ebenfalls einen Solidaritätsbeitrag vorsieht, ergänzt. Nun soll die Vorlage, die einen solchen Beitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 beabsichtigt, auch für Betroffene der unrechtmässigen Medikamententests gelten.
Demnach können die Opfer einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken geltend machen. Einen Unterschied gibt es allerdings: Bei den Opfern der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sollen die Kosten je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen werden. Bei den Breitenau-Patienten würde der Kanton die Kosten vollumfänglich tragen.